Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto eröffnen

Kann man Tagesgeld auch als Gemeinschaftskonto führen?

Ob Ehepartner, Lebenspartner oder Erbengemeinschaft – wenn mehrere Personen gemeinsam ein Konto eröffnen, handelt es sich um ein so genanntes Gemeinschaftskonto. Am häufigsten findet man den Begriff bei Girokonten. Viele Banken und Sparkassen bieten darüber hinaus auch die Möglichkeit ein Tagesgeldkonto gemeinschaftlich zu eröffnen. Über ein Gemeinschaftskonto können beide bzw. alle Kontoinhaber entweder gleichberechtigt oder nur gemeinsam verfügen. Das Guthaben steht grundsätzlich beiden Partnern zur Hälfte zu.

Und-Konto – Oder-Konto – Was bedeutet das?

Abhängig davon, ob jeder Kontoinhaber alleine oder nur alle Beteiligten gemeinsam über das Sparguthaben verfügen kann, unterscheidet man das „Oder-Konto“ und das „Und-Konto“:

  • Und-Konto: Alle Kontoinhaber können nur gemeinsam über das jeweilige Guthaben verfügen.
  • Oder-Konto: Jeder einzelne Kontoinhaber ist einzelverfügungsberechtigt, kann somit alleine über das Guthaben verfügen.

HINWEIS: Grundsätzlich wird ein Gemeinschaftskonto beim Tagesgeld als so genanntes „Oder-Konto“ geführt.

Was ist beim Freistellungsauftrag zu beachten?

Einen Freistellungsauftrag für das Gemeinschaftskonto können nur Ehepaare bzw. Lebenspartner stellen.

HINWEIS: Aus steuerlicher Sicht empfiehlt sich ein gemeinschaftlich geführtes Anlagekonto für verheiratete Paare.

Denn bei Eheleuten bzw. eingetragenen Lebenspartnern geht das Finanzamt automatisch davon aus, dass jeder hälftig am Guthaben beteiligt ist.

Unverheiratete Paare können keinen Freistellungsauftrag einreichen, so dass vom gesamten Kapitalertrag immer die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag automatisch abgezogen und einbehalten wird. Abhängig vom Anlagebetrag kann das zu einem erheblichen Liquiditätsverlust führen. In diesem Fall müssen die Zinseinnahmen in der jährlichen Einkommenssteuererklärung (Anlage KAP) deklariert werden. Diese werden dann mit dem Sparer-Pauschbetrag aufgerechnet. Jede Person kann jährlich Kapitalerträge in Höhe von bis zu 801 Euro steuerfrei einnehmen. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Freibetrag auf 1.602 Euro.

Was ist der Unterschied zur Bank-Vollmacht?

Jede Person, auf die das Gemeinschaftskonto geführt wird, gilt als Kontoinhaber mit allen Rechten und Pflichten. Mit einer ausdrücklich vom Kontoinhaber erteilten Bankvollmacht wird der Bevollmächtigte berechtigt, im Namen des Kontoinhabers Bankgeschäfte, wie z.B. Verfügungen über Guthaben, die Inanspruchnahme eingeräumter Kredite, den An- und Verkauf von Wertpapieren vorzunehmen. In der Regel ist der Bevollmächtigte nicht berechtigt, Konten und Depots zu Lebzeiten des Kontoinhabers aufzulösen.

Während die Kontovollmacht nur zeitweilig ist und jederzeit widerrufen werden kann, kann man beim als „Oder-Konto“ geführten Gemeinschaftskonto den Mitinhaber nur einvernehmlich entlassen.

Wie funktioniert ein Gemeinschaftskonto?

Eröffnung eines Gemeinschaftskontos:

Um ein gemeinschaftliches Tagesgeldkonto zu eröffnen, wird ein Referenzkonto benötigt. In der Regel handelt es sich dabei um ein Girokonto, das mindestens auf einen der beiden Kontoinhaber lauten muss.

Ausnahmen: Einige Banken schreiben vor, dass dieses Referenzkonto ebenfalls als Gemeinschaftskonto geführt werden muss. Diese Banken möchten unbedingt sicherstellen, dass jeder Kontoinhaber auch über das gemeinsame Anlagekapital verfügen kann.

Das Referenzkonto ist nur für die Auszahlungen vom Tagesgeldkonto vorgesehen. Einzahlungen können von jedem beliebigen Konto aus getätigt werden. Das bedeutet, dass jeder Kontoinhaber von seinem eigenen Girokonto aus Einzahlungen vornehmen kann.

Finanz-Tipp: Bei Paaren kann jeder Partner von seinem Girokonto per Dauerauftrag einen monatlichen Sparbetrag auf das Gemeinschafts-Tagesgeldkonto überweisen lassen. Mit den höheren Sparbeiträgen können die Sparziele noch schneller erreicht werden.

Schaubild zur Einzahlung auf ein Gemeinschaftskonto
Jeder Partner kann einen individuellen Sparbetrag auf das Konto überweisen

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Stand der Daten: 27.07.2024

Auflösung des Gemeinschaftskontos:

Die Auflösung des Tagesgeldkontos ist nur durch die berechtigten Kontoinhaber gemeinsam möglich. Das Gemeinschaftskonto kann alternativ auch in ein Einzelkonto umgewandelt werden.

Todesfall beim Gemeinschaftskonto

Verstirbt ein Kontoinhaber, wird nur der Anteil am Guthaben vererbt, der dem Erblasser zustand. Außerdem treten der oder die Erben an die Stelle des verstorbenen Kontoinhabers. Bei dem „Oder-Konto“ kann der überlebende Kontoinhaber alleine über das Tagesgeldkonto verfügen. Diese Verfügungsbefugnis kann vom Erben bzw. Miterben widerrufen werden.

Einlagensicherung beim Gemeinschaftskonto

Mit der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos erhöht sich auch die gesetzliche Einlagensicherung. Dies ist vor allem bei Festgeld und Tagesgeld ein wichtiger Aspekt. Die Einlagensicherung gilt pro Anleger. Bei Paaren verdoppelt sich der geschützte Betrag dann automatisch von 100.000 Euro auf 200.000 Euro.

Schenkungssteuer bei Gemeinschaftskonten beachten!

Was bei der Schenkungssteuer bei Gemeinschaftskonten zu beachten ist, können Sie in unserem Ratgeber << Schenkungssteuer bei Gemeinschaftskonten >> nachzulesen.