Bruttorendite und Nettorendite bei Festgeld und Tagesgeld

Bruttorendite und Nettorendite bei Zinserträgen?

Geldmarktfonds, Tagesgeld und Festgeld. Das sind die Anlageformen, welche immer dann verstärkt genutzt werden, wenn es an den Börsen mal nicht nur aufwärts, sondern seitwärts oder gar so turbulent wie in den letzten Monaten einhergeht. Und immer wieder werben Kreditinstitute und Fondsgesellschaften mit den erzielbaren Renditen.

Was die meisten Anleger dabei jedoch übersehen ist, dass es sich immer nur um Rendite vor Steuern und Inflation handelt, welche also keineswegs den realen Zuwachs an Kaufkraft bzw. Wertzuwachs widerspiegeln.

Aus diesem Grund befassen wir uns in diesem Beitrag einmal ausführlicher mit dem Einfluss von Steuern und Inflation auf die Brutto- und Nettorendite.

Definitionen

Dazu erst einmal ein paar kurze Definitionen:

  • Die Bruttorendite bezeichnet den Ertrag vor Steuern und Inflation, also den nominalen Zinsertrag.
  • Die Nettorendite hingegen berücksichtigt sowohl Steuern als auch Inflation, gibt also den realen Kapitalzuwachs an und ist damit immer niedriger als die Bruttorendite.
  • Die Rendite an sich gibt dabei den prozentualen Wertzuwachs eines bestimmten Kapitalstocks innerhalb eines festgelegten Zeitraumes an und wird nach der Formel Auszahlung / Einzahlung - 1berechnet.

Steuerliche Behandlung

Bei jeder Art von Zinserträgen, wie sie mit Festgeld, Tagesgeld oder etwa auch dem Sparbuch, Sparbrief oder einem Bundesschatzbrief erzielt werden, kann ein verfügbarer Sparerfreibetrag (ab 2009 Sparerpauschbetrag) von derzeit 801,00 Euro pro Person angewendet werden, bis zu dessen Grenze die erzielten Erträge steuerfrei durch den Anleger vereinnahmt werden können.

Oberhalb dieser Grenze müssen alle Zinserträge mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert werden bzw. unterliegen seit 2009 der Abgeltungssteuer.

Diese Steuersätze müssen ebenso wie die Inflation von der Bruttorendite in Abzug gebracht werden, um den realen Wertzuwachs und damit die Nettorendite zu ermitteln.

Beispiel

Dazu ein einfaches Beispiel: Ein Anleger mit vollständig zur Verfügung stehendem Sparerfreibetrag und einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent legt 100.000 Euro in Festgeld mit einer Laufzeit von 12 Monaten und 4,50 Prozent Zinsen pro Jahr an (entsprechende Angebote finden sich zum Beispiel in unserem Festgeld-Vergleich).

Auf den ersten Blick würden die meisten Anleger die Frage nach der Höhe der Zinserträge jetzt spontan mit 4.500 Euro beantworten. Also rechnen wir einmal genauer nach:

Bis zu einer Höhe von 801,00 Euro sind in unserem Fall die erzielten Zinsen steuerfrei. Alles darüber hinaus wird mit dem Grenzsteuersatz von 40 Prozent versteuert.

So ergibt sich nach Steuern ein Zinsertrag von 3.020,40 Euro oder 3,02 Prozent.

Um den realen Wertzuwachs, also die Nettorendite des angelegten Kapitals zu ermitteln, muss davon jetzt noch die Inflation in Abzug gebracht werden. Diese liegt derzeit bei rund 2,50 Prozent, was im Ergebnis einem realen Vermögenszuwachs von 0,52 Prozent entspricht.

Seit 2009 hat sich die Situation für unseren Anleger zwar verbessert, da dann die Zinsen oberhalb des Freibetrages nur noch mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer besteuert werden, die Quintessenz bleibt aber dieselbe: um einen realen Wertzuwachs (also eine positive Nettorendite) oder zumindest Kapitalerhalt zu erzielen, muss die Verzinsung einer Geldanlage höher bzw. gleich der Summe aus prozentualer Steuerlast und Inflation sein, was in unserem Beispiel 1,48 + 2,50 Prozent, also 3,98 Prozent, entspricht. Jede Verzinsung unterhalb dieses Zinssatzes führt - obwohl betragsmäßig positiv - zu einem stetigen Kapitalverzehr.