Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken

Wie funktioniert der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken?

Im Rahmen unserer Ausführungen zur Einlagensicherung bei Tages- und Festgeld haben wir Ihnen mit dem Bundesverband deutscher Banken, dem Sicherungssystem der Volksbanken und Raiffeisenbanken und dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe bereits zwei Systeme vorgestellt.

Der VÖB-Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken (VÖB) stellt ein drittes derartiges System dar, welches den die Einlagen der Kunden darin angeschlossener Banken über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus absichert.

Grundsätzlich gelten für den Bereich der öffentlichen Banken zwei unterschiedliche Einlagensicherungssysteme. Die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank wird über die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ) gewährleistet. Jene ist eine hundertprozentige Tochter des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschland e. V.

Darüber hinaus sind Einlagen auf freiwilliger Basis über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. abgesichert.

Gegründet wurde der VÖB-Einlagensicherungsfonds im Jahre 1994. Die Mitgliedschaft in ihm ist für öffentliche Banken freiwillig und schützt die Einlagen von Nichtbanken (Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentlichen Institutionen) auf Sparguthaben, Girokonten, Tages- und Termingeldern, Schuldverschreibungen, Schuldscheinen sowie Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften in nahezu unbegrenzter Höhe.

Folgende Kreditinstitute gehören der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschland GmbH an:

  • Calenberger Kreditverein, Hannover
  • Deutsche Kreditbank AG, Berlin
  • Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburg
  • Internationales Bankhaus Bodensee AG, Friedrichshafen
  • KfW IPEX-Bank GmbH, Frankfurt am Main
  • Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main
  • Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade, Stade
  • Thüringer Aufbaubank, Erfurt

Stand: 05.2018 (Eine aktuelle Übersicht können Leser unter folgender Adresse finden: Bundesverband öffentlicher Banken)

Im Sicherungsfall stellen diese Kreditinstitute der in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Mitgliedsbank die Mittel dieses Sicherungsfonds für unmittelbare Zahlungen an die bereits erwähnten Kunden (Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentliche Institutionen) zur Verfügung, wobei eine Begrenzung des auszuzahlenden Betrages und damit auch des Einlagenschutzes nicht vorgesehen ist. Der VÖB-Einlagensicherungsfonds ist bei der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) gemeldet und wird von dieser auch regelmäßig geprüft.

Wie Sie sehen können, sind alle Kreditinstitute, die wir Ihnen in unserem Tagesgeld-Vergleich oder Festgeld-Vergleich vorgestellt haben, entweder über den hier beschriebenen VÖB-Einlagensicherungsfonds, oder aber den Sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken bzw. den Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe abgesichert.

Über die genaue Höhe der Einlagensicherung bei den von uns verglichenen Instituten informieren wir Sie auf folgender Seite:

Sicherungsgrenzen im Detail >>>