Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Wie funktioniert der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken?

Die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde und Bank wird bei Volksbanken und Raiffeisenbanken über die BVR Institutssicherung GmbH gewährleistet. Darin sind alle Mitgliedsinstitute des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) einbezogen. Die 100-prozentige-Tochter der BVR Institutssicherung GmbH wurde 2015 gegründet, um der derzeit gültigen EU-Richtlinie zur Einlagensicherung zu entsprechen. Mehr dazu haben wir hier zusammengefasst.

Darübr hinaus sichert der Garantiefonds des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, kurz BVR, Spareinlagen, Sichteinlagen, Termineinlagen und Sparbriefe von Nichtbanken (Privatkunden, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen) zu 100 Prozent und in betragsmäßig praktisch unbegrenzter Höhe ab - ähnlich wie der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe.

Übrigens: Auch Inhaberschuldverschreibungen von den der Sicherungseinrichtung angeschlossenen Banken, welche sich in Kundenbesitz befinden, zu 100 Prozent abgesichert.

Die Sicherungseinrichtung zur Einlagensicherung der Volksbanken und Raiffeisenbanken besteht aus einem Garantiefonds und einem Garantieverbund, welche beide durch in der Satzung der Einrichtungen festgelegte Beiträge aller angeschlossenen Banken gespeist werden.

Die deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken verfügen im Verbund über derzeit 737 Institute und 7.302 Bankstellen (Stand: 2022).

Was kaum einer weiß: die Sicherungseinrichtung des BVR ist das älteste und damit auch erste Sicherungssystem von Banken in Deutschland und wurde zu Beginn der 1930er Jahre als Reaktion auf die Folgen der Weltwirtschafts- und Bankenkrise, die zu dieser Zeit herrschte, eingerichtet.

Die Qualität der Arbeitsweise aller ihm angeschlossenen Banken lässt sich daran ablesen, dass die Sicherungseinrichtung seit ihrer Gründung bis heute noch nie einen Anleger entschädigen musste, es also auch noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben hat. Demzufolge hat bis heute auch noch kein einziger Kunde einer der angeschlossenen Banken sein auf einem Girokonto, Tagesgeld-, Festgeld- oder Termingeldkonto eingezahlte Kapital verloren.

Zu den Mitgliedsbanken des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken gehören:

  • Volksbanken und Raiffeisenbanken
  • Spar- und Darlehenskassen
  • PSD-Banken
  • Sparda-Banken
  • Kirchliche Kreditgenossenschaften
  • Genossenschaftliche Zentralbanken
  • Genossenschaftliche Hypothekenbanken
  • Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
  • Sonstige Spezialinstitute des BVR

Namentlich sind folgende Kreditinstitute in der Sicherungseinrichtung des BVR zusammengeschlossen:

  • DZ Bank
  • WGZ-Bank
  • DG HYP(Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG)
  • Münchener Hypothekenbank
  • WL Bank (Westfälische Landschaft Bodenkreditbank AG)
  • Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
  • R+V Versicherung AG
  • Union Investment Gruppe
  • Union Investment Real Estate AG
  • VR Leasing-Gruppe
  • easyCredit (TeamBank AG)

Wie hoch genau die Sicherungsgrenzen aller Anbieter aus unseren Vergleichen und Rechnern im Detail sind, haben wir für Sie auf der folgenden Seite zusammengefasst:

Sicherungsgrenzen im Detail >>>