Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe

Wie funktioniert der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe?

Ähnlich dem »Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken« haben auch die deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen ein Sicherungssystem installiert, das die Einlagen ihrer Kunden auf Girokonten, Tages- oder Termingeldkonten und anderen Spareinlagen sowie verbriefte Forderungen schützt – sogar vollumfänglich und in prinzipiell unbegrenzter Höhe.

Was ist neu?

Die neuen EU-Richtlinien zwingen auch die Sparkassen und ihre Verbündeten zum Handeln. Zu den Fakten: Seit dem 3. Juli 2015 wird die bisherige Institutssicherung um eine Einlagensicherungsfunktion ergänzt.

Die EU-Richtlinien fordern bis 2024 eine Neuregelung des Einlagensicherungssystems. Banken müssen in ihren Sicherungspötten 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen (Spargelder bis 100.000 Euro) vorweisen können. Diese werden ex-ante finanziert. Sparkassen müssen demnach bis 2024 einen Sicherungsfonds mit 2,7 Milliarden Euro füllen.

Streitgegenstand war vorab die Verteilung der Beitragszahlungen und Einlagen in den gemeinsamen Haftungstopf.

Das Ergebnis der Verhandlungen im April 2015 lautete, dass die Sparkassen 49,4 Prozent, die Landesbanken 44,1 Prozent und die Landesbanken 6,5 Prozent in den gemeinsamen Einlagensicherungsfonds einzahlen.

Ablehnend steht die Sparkassen-Finanzgruppe dem Vorschlag einer Vergemeinschaftung der nationalen Haftungssysteme in Europa gegenüber. Auch im Sinne einer haftungstechnischen Einheit. Die Sparkassen-Finanzgruppe will mit den eigenen Sicherungsmittel nicht für dritte Kreditinstitute haften oder als Rückversicherung dienen (siehe Pressemitteilung vom 30.06.2015).

Allgemeines und Wissenswertes

Der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe ist in drei Elemente gegliedert:

  • Den Sparkassenstützungsfonds aller regionalen Sparkassen- und Giroverbände,
  • Der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie
  • Dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen

Im Verbund stellen diese drei Sicherungseinrichtungen den Bestand jeder einzelnen Sparkasse sicher und schützen den Anleger hundertprozentig vor dem Verlust ihres Geldes.

Seitdem dieses dreistufige Sicherungssystem ins Leben gerufen wurde, gab es noch nicht einen einzigen Fall, in dem ein Kunde einer Sparkasse, einer Landesbank oder einer Bausparkasse aufgrund einer Insolvenz oder ähnlicher Umstände seine angelegten Kapitaleinlagen verloren hätte.

Die Ausnahme von der Regel

An dieser Stelle will aber dann doch erwähnt sein, dass für die Abwicklung der WestLB, die als Landesbank eben genau diesem Haftungsbund angehörte, der deutsche Steuerzahler gerade stand.

Vertrauen als Basis

Wenn man die WestLB mal außen vor lässt – auf Regen folgt bekanntlich Sonnenschein – sind die Sparkassen, Bausparkassen und Landesbanken in Sachen Sparinstitutionen der Deutschen liebstes Kind.

Der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe ist also weit mehr als ein schlichtes Einlagensicherungssystem. Diese Allianz dient – ähnlich wie der »Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken«, die »Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken« sowie der »VÖB-Einlagensicherungsfonds« – nicht nur allein der Absicherung aller Kundeneinlagen, sondern soll vor allem auch Vertrauen in die Stabilität des deutschen Bankensystems schaffen.

Anleger, die ihr Geld auf einem Festgeld- oder Tagesgeldkonto anlegen wollen, können dies bei deutschen Banken und Sparkassen also vollkommen unbesorgt tun und haben immer die Gewissheit, dass alle Einlagen sowie die erzielten Zinsen einhundertprozentig abgesichert sind.

Dies gilt im Grunde für alle deutschen Einlagenkreditinstitute – zumindest bis zur gesetzlich garantierten Sicherungsgrenze von 100.000 Euro je Kunde.

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Über die genaue Höhe der Einlagensicherung bei den von uns verglichenen Instituten informieren wir Sie auf folgender Seite:

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