Was ist ein gesetzlicher Vertreter?

Ein gesetzlicher Vertreter trifft stellvertretend Entscheidungen für eine andere Person, einen Verein oder ein Unternehmen. Seine Funktion als gesetzlicher Vertreter wurde ihm nicht mit einer Vollmacht erteilt. Vielmehr kommt ihm seine Rolle per Gesetz zu. Ein Beispiel für gesetzliche Vertreter sind die Eltern. Sie treffen stellvertretend für die Kinder Entscheidungen, so etwa bei der Finanzplanung, wenn sie für ihre Kinder Minderjährigenkonten eröffnen.

Unser Ratgeber zeigt auf, welche gesetzlichen Vertreter es gibt und welche Befugnisse sie insbesondere im Zusammenhang mit Finanzen haben.

Welche gesetzlichen Vertreter gibt es?

Bei der gesetzlichen Vertretung lässt sich zunächst unterscheiden, ob es sich um die gesetzliche Vertretung einer natürlichen Person handelt oder um die gesetzliche Vertretung eines Organs wie einer offenen Handelsgesellschaft. Zu den gesetzlichen Vertretern für natürliche Personen zählen:

  • Eltern
  • Vormund
  • Betreuer
  • Pfleger

Bei der gesetzlichen Vertretung von Organen gehen wir auf diese beiden Organe ein:

  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Partnerschaft

Was zeichnet Eltern als gesetzliche Vertreter aus?

Fürsorge
© amenic181 / iStock / Thinkstock

Eltern sind die gesetzlichen Vertreter ihrer Kinder. Die Funktion kommt nicht nur einem der Elternteile zu, sondern beiden. Darum müssen beispielsweise auch beide Elternteile bei der Eröffnung eines Minderjährigenkontos den Antrag unterschreiben.

In besonderen Fällen – etwa bei einer Scheidung – kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen. Erhält der Vater oder die Mutter das alleinige Sorgerecht, kann er beziehungsweise sie künftig ohne Zustimmung des anderen Elternteils Entscheidungen für das Kind treffen. Bei der Eröffnung eines Minderjährigenkontos genügt dann beispielsweise die Unterschrift des Elternteils mit dem alleinigen Sorgerecht. Die Bank benötigt dann allerdings auch einen Nachweis für das alleinige Sorgerecht.

Wenn Eltern – gleichgültig ob gemeinsam oder allein – Geld für das Kind anlegen, soll das im Sinne einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung geschehen. Sie müssen verantwortungsvoll mit dem Geld umgehen. Darum werden beispielsweise bei vielen Depots für Minderjährige sehr spekulative Instrumente wie Binäre Optionen von vorneherein ausgeschlossen.

Wird das Geld auf einem Minderjährigenkonto angelegt, handelt es sich rechtlich zudem um das Geld des Kindes. Die Eltern dürfen zwar darüber verfügen, es aber nur im Sinne des Kindes verwenden. Konkret heißt das, ein Strandurlaub der Mutter auf Mallorca sollte davon nicht bezahlt werden. Es spricht jedoch nichts dagegen, das Geld zu verwenden, um beispielsweise den Führerschein des Kindes zu bezahlen.

Auch das Alter des Kindes spielt bei Entscheidungen eine Rolle:

  • Bis zum Ende des siebten Lebensjahres gilt das Kind als geschäftsunfähig. Der Wille des Kindes etwa in Finanzangelegenheiten muss nicht berücksichtigt werden.
  • Anschließend gilt das Kind bis zu seinem 18. Geburtstag als beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, es darf kleinere Alltagsgeschäfte tätigen wie zum Beispiel ein Eis kaufen.
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Was zeichnet einen Vormund als gesetzlichen Vertreter aus?

Als Vormund gilt in Deutschland ein gesetzlicher Vertreter, der mit der Vormundschaft eines Minderjährigen betraut ist. Es kann nötig sein, einen Vormund zu bestellen, wenn beispielsweise die Eltern des Kindes verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht entzogen wurde. Der Vormund wird durch das zuständige Familiengericht bestellt und muss sich wichtige Rechtsgeschäfte durch dieses genehmigen lassen.

Der Vormund kümmert sich um den Minderjährigen – auch um dessen Finanzen. Dabei ist er verpflichtet, das Vermögen mündelsicher anzulegen und dem Familiengericht regelmäßig darüber zu berichten. Sollte es sich um ein größeres Vermögen handeln, kann außerdem ein Gegenvormund hinzugerufen werden. Dieser kontrolliert dann, ob der Vormund sich ordentlich um das Vermögen kümmert.

Was zeichnet Betreuer als gesetzliche Vertreter aus?

Ältere Dame mit Betreuung
© Daisy Daisy / iStock / Thinkstock

Auch volljährige Personen können einen gesetzlichen Vertreter haben. Ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter ist immer dann erforderlich, wenn sich eine Person nicht mehr um die eigenen Angelegenheiten oder Teile davon kümmern kann. Die betroffene Person kann dann selbst einen Betreuer bestellen oder von Amt wegen einen Betreuer zugeteilt bekommen.

Die Aufgaben des Betreuers werden in jedem Fall individuell festgelegt. So kann es seine Aufgabe sein, sich um die Vermögensvorsorge zu kümmern. Er hat dann nur für diesen und nicht für andere Bereiche das Betreuungsrecht.

Ein Betreuer darf zudem auf das Girokonto der betreuten Person zugreifen. So kann er beispielsweise Geld vom Girokonto des Betreuten abheben, ohne sich dafür zuvor eine gerichtliche Genehmigung holen zu müssen.

Ebenso darf der Betreuer ein Girokonto oder auch ein Sparbuch für den Betreuten eröffnen. Über das Sparbuch kann der Betreuer gemäß § 1809 BGB nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts verfügen.

Im Falle eines Einwilligungsvorbehalts ist der Betreute hingegen weiterhin voll geschäftsfähig.

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Was zeichnet einen Pfleger als gesetzlichen Vertreter aus?

In Zusammenhang mit Finanzen spielen vor allem Nachlasspfleger eine Rolle. Ein Nachlasspfleger wird durch das Nachlassgericht bestellt, wenn nach einem Todesfall nicht bekannt ist, wer die Erben sind. Der Nachlasspfleger ist damit der gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben und handelt für diese. Seine Aufgabe ist es, die Erben zu finden, aber beispielsweise auch die Kosten für die Bestattung zu begleichen.

Was gibt es bei der gesetzlichen Vertretung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) zu beachten?

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Um von einer OHG sprechen zu können, müssen sich mindestens zwei Personen zusammenfinden und ein gemeinsames Unternehmen mit dem Ziel gründen, ein Handelsgewerbe zu betreiben.

Sofern es im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt wurde, vertritt jeder Gesellschafter einzeln die OHG. Dazu ist eine persönliche Legitimation, ein Handelsregisterauszug und gegebenenfalls ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Bei Personengesellschaften wie der OHG haften die Gesellschafter unbeschränkt – also nicht nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, sondern auch mit dem privaten.

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Was gibt es bei der gesetzlichen Vertretung einer Partnerschaft zu beachten?

Eine Partnerschaft ist eine Personengesellschaft. In ihr schließen sich Selbstständige zusammen. Wie bei der OHG vertritt jeder Partner einzeln die Partnerschaft, sofern es im Partnerschaftsvertrag nicht anders geregelt wurde. Auch hier ist eine persönliche Legitimation, ein Handelsregisterauszug und gegebenenfalls ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Bei Partnerschaften haften die Partner nur bei Berufsfehlern.

Weitere Beispiele organschaftlicher Vertreter

Gesetzliche Vertreter von Organen sind außerdem:

  • Der Vorstand bei einer Aktiengesellschaft (AG)
  • Der Geschäftsführer bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Der Komplementär bei einer Kommanditgesellschaft
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