Schenkungen

Tagesgeldkonto, Tagesgeld Vergleich

Was müssen Eltern oder Verwandte bei einer Schenkung beachten?


Mercedes-Benz Bank FestgeldWer, wie in unserem Ratgeber über steuerliche Grundfreibeträge beschrieben, seinem Nachwuchs Geld schenken will, damit dieser den ihm zustehenden steuerlichen Grundfreibetrag sowie den Sparerpauschbetrag nutzen kann, der muss dabei einige wichtige Punkte beachten. Was, das wollen wir dem interessierten Leser auf dieser Seite erklären.

Schriftform

Um spätere Streitigkeiten mit den Finanzbehörden, etwa wegen des Verdachts auf Gestaltungsmissbrauch, zu vermeiden, sollte eine Schenkung immer schriftlich in einem so genannten Schenkungsvertrag festgehalten werden.

 

Eine notarielle Beglaubigung ist für einen solchen Vertrag zwar nicht erforderlich, bei größeren Summen allerdings anzuraten. Auch wenn es um die gerne genutzte Formulierung von Widerrufsklauseln geht, sollte besser ein Fachanwalt oder Notar den Vertrag aufsetzen, da Eltern sonst Gefahr laufen, rechtsunwirksame Klauseln in den Vertrag aufzunehmen.

Geschenkt ist geschenkt

Wer denkt, er könne seinen Kindern Geld schenken, deren Freibeträge nutzen und sich dann nach ein paar Jahren das geschenkte Geld samt Zinsen wiederholen, der irrt. Bis auf wenige Ausnahmen gilt der Grundsatz „geschenkt ist geschenkt“. Daran ändert auch die Aufnahme umfangreicher Widerrufsvorbehalte im Schenkungsvertrag nichts.

 

Gesetzlich sind an den Widerruf von Schenkungen nämlich sehr strenge Voraussetzungen geknüpft. Es erlaubt den Widerruf nur in sehr wenigen Fällen, so etwa wenn die schenkenden Eltern aufgrund geänderter Lebensumstände auf das Geld angewiesen sind, um nicht von Armut bedroht zu sein, oder der Beschenkte seine Eltern ernsthaft bedroht bzw. tätlich wird.

 

Für die Schenkenden besonders wichtig: je mehr Widerrufsvorbehalte sie in den Schenkungsvertrag aufnehmen, umso eher unterstellt ihnen das Finanzamt eine so genannte Scheinschenkung in deren Zuge die erzielten Kapitalerträge wieder den Eltern zugerechnet werden und nachversteuert werden müssen.

 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. So wird der Widerruf in einem Schenkungsvertrag in aller Regel anerkannt, sollte er sich etwa darauf beziehen, dass der Beschenkte vor einer Privatinsolvenz steht oder bedauerlicherweise vor den Eltern stirbt.

Freibeträge für Schenkungen

Nach Schriftform und Widerrufsvorhalten sind die Freibeträge der dritte wichtige Punkt, den Eltern im Vorfeld einer Schenkung kennen sollten. Nach den derzeit geltenden Gesetzen können Eltern ihren Kindern aller zehn Jahre bis zu 400.000 Euro schenken. Für kinderlose Sparer, die ihren Neffen oder Nichten Gutes tun wollen, gilt ein niedrigerer Freibetrag von 20.000 Euro aller zehn Jahre.

  • Eigene Kinder: 400.000 Euro aller zehn Jahre
  • Neffen und Nichten: 20.000 Euro aller zehn Jahre

Besonders die nach der Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008 geltenden 400.000 Euro für die eigenen Kinder sind derart großzügig, dass diese davon schon fast ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten. Dazu ein erklärendes Beispiel:

 

Legt man 400.000 Euro etwa in Form von Festgeld oder Tagesgeld an (entsprechende Angebote finden Sie in unserem Tagesgeld-Vergleich und Festgeld-Vergleich), dann lassen sich bei angenommenen 5,00 Prozent Zinsen pro Jahr schon stattliche Zinserträge von 20.000 Euro erzielen. Abzüglich dem Sparerpauschbetrag und dem steuerlichen Grundfreibetrag müssen davon ab 2009

  20.000,00 Euro
-   8.004,00 Euro
-      801,00 Euro
= 11.195,00 Euro


mit dem im Rahmen der Abgeltungssteuer geltenden Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag versteuert werden. Der Steuerabzug beträgt in unserem Fall

    2.798,75 Euro Abgeltungssteuer (25 Prozent) aus 11.365,00 Euro
+      153,93 Euro (Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent von 2.841,25 Euro)
=   2.952,68 Euro


Damit ergibt sich ein Nettoertrag von

  20.000,00 Euro
-   2.952,68 Euro
= 17.047,32 Euro,


was einer Nettorendite von 4,26 Prozent entspricht.

 

Eine Übersicht empfehlenswerter Festgeldkonten finden Sie in unserem Festgeld-Vergleich und unser Tagesgeld-Vergleich bietet Ihnen jede Menge interessante Tagesgeldkonten im direkten Vergleich, die auch Kinder als sichere Geldanlage nutzen können.



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