Abgeltungssteuer

Tagesgeldkonto, Tagesgeld Vergleich

Abgeltungssteuer


Jetzt Abgeltungssteuer sparen!Mit Datum des 1. Januar 2009 steht Anlegern und Sparern in Deutschland gleichermaßen eine grundlegende Änderung der Besteuerung ihrer Zins-, Dividenden- und Kapitalerträge bevor.

 

Ab diesem Tag gilt nämlich die so genannte Abgeltungssteuer. Mit ihrem einheitlichen Steuersatz von 26,35 Prozent (25 Prozent zzgl. 5,50 Prozent Solidaritätszuschlag) werden durch sie sämtliche Kapitalerträge von Anlegern und Sparern in gleicher Höhe besteuert und direkt an der Quelle - also etwa bei der kontoführendem Bank oder dem Online-Broker - an das zuständige Finanzamt abgeführt.

 

Natürlich gibt es auch weiterhin einen Freibetrag, innerhalb dessen Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmt werden können, nur schrumpft der, von derzeit 801 Euro pro Person als Sparerfreibetrag inkl. Werbungskostenpauschale zuzüglich 512 Euro Freibetrag für private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 Abs. 3 EStG auf den dann nur noch 801 Euro pro Person hohen Sparerpauschbetrag, welcher alle Arten von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften) abdeckt.

 

Auch die bisher geltende Spekulationsfrist von zwölf Monaten, nach deren Ablauf bislang Aktien, Fonds und andere Wertpapiere verkauft, und der entstandene Gewinn steuerfrei vereinnahmt werden konnte, fallen ersatzlos weg. Es kommt also zu einer Gleichstellung (fast) aller Anlage- und Sparformen.

 

Für alle Zinserträge innerhalb der Grenzen von Sparerfrei- bzw. Sparerpauschbetrag hat der Sparer die Möglichkeit, bei einem oder mehreren Kreditinstituten einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge einzureichen und bis zur darin angegebenen Grenze, höchstens jedoch den geltenden Freibeträgen, erzielte Zinsen steuerfrei und ohne Abzug zu vereinnahmen.

 

Uns interessieren auf dieser Seite natürlich ganz besonders die steuerlichen Auswirkungen auf die Zinserträge von Tages- und Festgeldkonten.

 

Bislang war es so, dass Zinserträge oberhalb des Sparerfreibetrages mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden mussten.

 

Da hierbei aber nicht der durchschnittliche Steuersatz sondern der so genannte Grenzsteuersatz zum tragen kommt, ergibt sich durch die Einführung der Abgeltungssteuer für fast alle Anleger, die ihr Geld in Form von Tages- oder Festgeld angelegt haben, eine steuerliche Entlastung.

 

Zum besseren Verständnis des Begriffes "Grenzsteuersatz" finden Sie entsprechende Erklärungen und Beispiele auf der folgenden Seite unseres Projektes: Grenzsteuersatz.

 

Ein ausführliches Beispiel zu den Entlastungen, die die Abgeltungssteuer aus steuerlicher Sicht einem Tagesgeld-Anleger bringt, haben wir auf der folgenden Seite für Sie vorbereitet: Steuerliche Behandlung von Tagesgeldzinsen.

 

Vereinfachend gilt: je höher der persönliche Steuersatz des Anlegers, desto größer die Steuerentlastung durch die Einführung der Abgeltungssteuer. Anleger, deren Grenzsteuersatz unterhalb von 26,35 Prozent liegt, brauchen sich aber auch keine Sorgen zu machen, dass sich ihre steuerliche Situation verschlechtert. Für sie gilt: zu viel abgeführte Steuern können Sie im Zuge ihrer Einkommensteuererklärung zurückfordern.

 

Wertpapiergebundene Lebensversicherung als Alternative

Natürlich hat sich die Finanzindustrie rechtzeitig mit der Abgeltungssteuer befasst, so dass wir auf dieser Seite schon eine Möglichkeit präsentieren können, Kapitalerträge zwar nicht komplett steuerfrei zu vereinnahmen, aber die bei jeder Transaktion fällige Abgeltungssteuer zu umgehen und so den Zinseszinseffekt einer Geldanlage bestmöglich auszunutzen.

 

Die Rede ist von einer so genannten wertpapiergebundenen Lebensversicherung. Aus steuerlicher Sicht bietet sie dem Anleger folgenden Vorteil: während ab 2009 bei jeder Transaktion - etwa von Aktien, Fonds oder Zertifikaten, aber auch bei der Auszahlung von Zinserträgen - 26,35 Prozent des erzielten Gewinnes oberhalb eines gestellten Freistellungsauftrages im Rahmen der Abgeltungssteuer abgezogen werden, kann bei einer wertpapiergebundenen Lebensversicherung innerhalb des Depots beliebig oft umgeschichtet werden, ohne dass es zur Abgeltungsbesteuerung kommt.

 

Beim Auflösen einer solchen Versicherung oder der Entnahme von Kapital wird dann nur der Gewinnanteil versteuert.

 

Wie bei allen Arten von Lebensversicherungen ist es auch hier möglich, 50 Prozent des erzielten Gewinns steuerfrei zu vereinnahmen, wenn der Sparer zum Zeitpunkt der Entnahme das 60. Lebensjahr überschritten hat und der Vertrag mindestens 12 Jahre lang bestand.

 

Diese hälftige Besteuerung in Verbindung mit den steuerfreien Umschichtungen während der Laufzeit und der damit verbundenen optimalen Ausnutzung des Zinseszinseffektes ermöglichen es dem Anleger, eine wesentlich höhere Nachsteuerrendite zu erzielen.

 

Sollten Sie jetzt Interesse an einer solchen wertpapiergebundenen Lebensversicherung bekommen haben, dann können Sie sich über den nachfolgenden Link kostenlos und unverbindlich Informationsmaterial zusenden lassen:

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