Goldene Bankregel

Was versteht man unter der goldenen Bankregel?

Die goldene Bankregel ist eine Finanzierungsregel, die besagt, dass langfristig angelegtes Geld auch langfristig finanziert sein muss, während kurzfristig aufgenommenes Kapital nur kurzfristig ausgeliehen werden darf.

Damit soll das Prinzip der Fristenkongruenz eingehalten werden. Fristenkongruenz bedeutet, dass die Banken ihre Finanzierungsmittel nur mit denselben oder jedenfalls nicht mit längeren Fristen einsetzen sollen, zu denen sie die Gelder selbst erhalten haben.

Kredite eines Kreditinstitutes müssen in Beitragshöhe und Befristung den Einlagen beim Kreditinstitut entsprechen, um die Liquidität zu gewährleisten. In der Praxis wird die goldene Bankregel jedoch nicht so eisern angewendet, denn die Kreditinstitute können ohne jede Fristentransformation, das heißt die Verwendung von kurzfristigen Einlagen für längerfristige Anlagen, nicht rentabel arbeiten.

In der Regel sind kurzfristige Finanzierungsmittel wie etwa Tagesgeld geringer verzinst als langfristige wie etwa Festgeld, was auch unsere entsprechenden Vergleiche zeigen:

Festgeldzinsen im Vergleich >>>

Tagesgeldzinsen im Vergleich >>>

Grundsätzlich verstößt diese Vorgehensweise gegen die Goldene Bankregel, jedoch ist das in begrenztem Umfang möglich, da die formal kurzfristig erhaltenen Kundeneinlagen tatsächlich teilweise längerfristig zur Verfügung stehen.

So verbleibt bei Sichteinlagen ein Teil als Bodensatz über längere Zeit etwa auf dem Girokonto oder Tagesgeldkonto. Darüber hinaus kann die Möglichkeit der Abschlussfinanzierung in gewissen Grenzen einkalkuliert werden.

Da allerdings weder die absolute noch die relative Höhe des Bodensatzes konstant ist, können Kreditinstitute durch Fehlprognosen der Bodensatzhöhen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten.

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