Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten

Wie hoch ist die Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?

Kundeneinlagen bei öffentlichen sowie privaten Kreditinstituten sind über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Innerhalb dieser Grundsicherung sind die Spareinlagen eines jeden Kunden, alle so genannten "Nichtbankeneinlagen", zu 100 % bis zu einer Summe von 100.000 Euro abgesichert.

Da die Einlagensicherung pro Kunde gilt, hat jeder Kontoinhaber bei gemeinschaftlich geführten Konten einen separaten Entschädigungsanspruch. Bei zwei Kontoinhabern, wie beispielweise einem Ehepaar, verdoppelt sich die maximale Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung auf 200.000 Euro. Es macht somit keinen Unterschied, ob ein Ehepaar ein Gemeinschaftskonto oder zwei Einzelkonten bei dem Kreditinstitut führt. Sind bei einem Kreditinstitut weitere Spareinlagen (z. B. Girokonto, Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch) deponiert, müssen diese hinzugerechnet werden.

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung existiert das System der freiwilligen Sicherheitseinrichtungen. Auch in diesem Fall gilt für Gemeinschaftskonten, dass jede einzelne Person bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze geschützt ist.

Einlagen bei den öffentlich-rechtlichen Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken sind durch die Institutssicherung geschützt. Im Ernstfall stützen sich die Institute gegenseitig. Die Einlagen eines jeden Kunden sind somit betragsmäßig unbegrenzt abgesichert, was selbstverständlich auch die Einlagen auf Gemeinschaftskonten betrifft.

Welche Tages- und Festgeldkonten derzeit die höchsten Zinsen bei umfassender Einlagensicherung bieten, zeigen unsere Vergleiche: