Abgeltungssteuer und Zinserträge

Tagesgeldkonto, Tagesgeld Vergleich

Wir wirkt sich die Abgeltungssteuer auf Zinserträge aus?


Über die Abgeltungssteuer wurde schon viel geschrieben und auch wir haben uns in unserem Tagesgeld-Lexikon unter "Abgeltungssteuer" sowie in unserem Tagesgeld-Ratgeber unter "Wie werden Zinsen aufs Tagesgeld steuerlich behandelt?" ein wenig mit dieser ab dem 1. Januar 2009 greifenden Steuer beschäftigt.

 

An dieser Stelle interessieren uns aber die konkreten Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf die Zinserträge von Tages- und Festgeldkonten sowie die Unterschiede zum bisherigen System der Besteuerung mit dem persönlichen Grenzsteuersatz.

 

Eines gleich vorweg: auch 2009 gilt weiterhin ein Freibetrag für Zinserträge, der wie schon in 2008 bei 801 Euro pro Person liegt und sich aus 750 Euro Freibetrag zuzüglich einer Werbungskostenpauschale von 51 Euro zusammensetzt. Da dieser Freibetrag ab 2009 dann allerdings auch Kapitalerträge umfasst, wird er nicht mehr als Sparerfreibetrag, sondern als Sparerpauschbetrag bezeichnet.

 

Die breite Masse der Anleger dürfte bei Zinserträgen von den Regelungen der Abgeltungssteuer profitieren, denn anders als bei der bisherigen Besteuerung ist hier der Steuersatz auf 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und die eventuell anfallende Kirchensteuer beschränkt.

 

Bis Ende 2008 beträgt der maximale Steuersatz 45 Prozent (so genannte Reichensteuer für Einkommen oberhalb von 250.000 Euro), ebenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

 

Lediglich Sparer mit einem Grenzsteuersatz von weniger als 25 Prozent könnten auf den ersten Blick das Nachsehen haben. Aber auch an sie wurde gedacht, denn wer einen niedrigeren Steuersatz aufzuweisen hat, kann die zuviel abgezogene Steuer im Zuge seiner Steuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.

 

Die Tatsache, dass das Halbeinkünfteverfahren für Dividendenzahlungen ab 2009 wegfällt und auch die einjährige Spekulationsfrist bei Wertpapieren passé ist, interessiert uns bei der Betrachtung der Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf Zinserträge nicht weiter.

 

Durch sie kommt für Anleger mit Zinserträgen gleich noch ein zweiter positiver Aspekt zum Vorschein:

Da Kapitalerträge, zu denen auch Zinszahlungen gehören, bis Ende 2008 mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen, erhöhen sie auch das zu versteuernde Einkommen und damit die Progression, führen also zu einem höheren Durchschnittssteuersatz. Wenn ab 2009 die Abgeltungssteuer greift, gilt dies nicht mehr. Einnahmen aus Zins- und Kapitalerträgen erhöhen dann nicht mehr das zu versteuernde Einkommen, da die Steuerschuld auf sie durch Abführung der 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bereits vollständig beglichen wurde. Sie haben dann also keinen Einfluss mehr auf die Progression und können so zu einem niedrigeren Durchschnittssteuersatz führen.

 

Nachfolgend die wichtigsten Änderungen für die Besteuerung von Zinserträgen etwa aus Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten noch einmal im Überblick:

 

  Besteuerung bis Ende 2008 Besteuerung ab 2009
Zugrunde liegende Steuer Einkommensteuer Abgeltungssteuer
Maximaler Steuersatz 45 Prozent zuzüglich Solidaritäts-
zuschlag und Kirchensteuer
25 Prozent zuzüglich Solidaritäts-
zuschlag und Kirchensteuer
Freibetrag 801 Euro pro Person und Jahr 801 Euro pro Person und Jahr
Zinserträge erhöhen zu
versteuerndes Einkommen
ja nein

 

Tipp: Clevere Anleger verlegen Zinszahlungen gleich ins Jahr 2009 indem sie entweder Anleihen kaufen, deren nächster Zinstermin erst 2009 ist, oder Festgeld mit einer Laufzeit wählen, welche erst im neuen Jahr endet. Hier kommt ihnen das Zuflussprinzip zu Gute, nach dem Zinserträge erst in dem Jahr zu versteuern sind, in welchem sie dem Anleger zufließen, also ausgeschüttet werden!

Eine Übersicht empfehlenswerter Festgeldkonten finden Sie in unserem Festgeld-Vergleich und unser Tagesgeld-Vergleich bietet Ihnen jede Menge interessante Tagesgeldkonten im direkten Vergleich.



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