Steuerliche Behandlung von Tagesgeldzinsen

Wie werden Zinsen aufs Tagesgeld steuerlich behandelt?

www.bankofscotland.deZinserträge, die durch die Geldanlage auf einem Festgeldkonto oder Tagesgeldkonto erzielt wurden, sind mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und eventuell anfallender Kirchensteuer zu versteuern, wenn sie oberhalb des Sparerpauschbetrages liegen.

 

Dieser Sparerpauschbetrag liegt derzeit bei 801 Euro pro Person. Um ihn zu nutzen, muss der Sparer einen Freistellungsauftrag an sein kontoführendes Kreditinstitut erteilen. Erteilt der diesen Auftrag nicht, führt die Bank die auf die Zinserträge zu entrichtenden Steuern direkt an das zuständige Finanzamt ab. Dieser Betrag ist dann natürlich nicht verloren, sondern kann vom Anleger im Zuge der nächsten Einkommenssteuererklärung angerechnet werden.

 

Für beide Fälle gilt aber: Zinserträge oberhalb des Sparerpauschbetrages sind mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und eventuell anfallender Kirchensteuer zu versteuern.

 

Je nach persönlichem Steuersatz kann man dann im Zuge der Einkommenssteuererklärung eventuell zuviel entrichtete Steuern zurückholen, wenn etwa der persönliche Steuersatz unterhalb des Abgeltungssteuersatzes liegt. Besonders Anleger, die entweder bereits ihren Sparerpauschbetrag ausgeschöpft haben, oder die eine größere Summe auf einem Tagesgeldkonto anlegen wollen, sollten daher genau nachrechnen.

 

Um unseren Lesern die steuerliche Behandlung der Zinserträge aus Tagesgeld zu verdeutlichen, stellen wir ihnen in einem vereinfachten Beispiel eine Situation vor, die wir für drei Szenarien (noch verfügbarer Sparerpauschbetrag, bereits ausgeschöpfter Sparerpauschetrag) durchrechnen wollen. Zum Vergleich haben wir die bis Ende 2008 geltende Besteuerung gegenübergestellt:

 

Ein Anleger mit einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent will 50.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto anlegen. Der aktuelle Zinssatz dieses Kontos beträgt 4,50 Prozent. Für unsere drei Szenarien ergeben sich damit folgende Werte:

 

  Bis 31.12.2008 Seit 01.01.2009
Komplett zur
Verfügung stehender
Sparerfreibetrag
Bereits komplett
ausgeschöpfter Sparerfreibetrag
Komplett zur
Verfügung stehender
Sparerfreibetrag
Anlagesumme 50.000 Euro
Tagesgeldzinsen 4,50 Prozent p.a.
Steuersatz 42 Prozent
Zinsertrag p.a. 2.250 Euro
Zu versteuernder
Anteil
2.250 Euro abzüglich
801 Euro Sparerfrei-
betrag und Werbungs-
kostenpauschal werden
mit dem persönlichen
Steuersatz von 42
Prozent versteuert
Die gesamten 2.250
Euro Zinserträge werden
mit dem persönlichen
Steuersatz von 42
Prozent versteuert
2.250 Euro abzüglich
801 Euro Sparerfrei-
betrag und Werbungs-
kostenpauschal werden
pauschal mit 25 Prozent Abgeltungssteuer
zuzüglich 5,5 Prozent
Solidaritätszuschlag
besteuert
Nachsteuerrendite 3,28 Prozent p.a. 2,61 Prozent p.a. 3,73 Prozent p.a.

Eine Übersicht besonders attraktiv verzinster Tagesgeldkonten und Festgeldkonten finden interessierte Leser auf den folgenden Seiten:

 

Tagesgeld-Konditionen im Vergleich >>>

 

Festgeld-Konditionen im Vergleich >>>



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