Steuerliche Behandlung von Tagesgeldzinsen

Tagesgeldkonto, Tagesgeld Vergleich

Wie werden Zinsen aufs Tagesgeld steuerlich behandelt?


Zinserträge, die durch die Geldanlage auf einem Festgeldkonto oder Tagesgeldkonto erzielt wurden, sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, sobald sie oberhalb des Sparerfreibetrages liegen. Dieser Sparerfreibetrag liegt derzeit bei 750 Euro pro Person zuzüglich 51 Euro Werbungskostenpauschale. Um ihn zu nutzen, muss der Sparer einen Freistellungsauftrag über die gesamten 801 Euro an das kontoführende Kreditinstitut erteilen. Erteilt der diesen Auftrag nicht, führt die Bank die auf die Zinserträge zu entrichtende Kapitalertragssteuer direkt an das zuständige Finanzamt ab. Dieser Betrag ist dann natürlich nicht verloren, sondern kann vom Anleger im Zuge der nächsten Einkommenssteuererklärung angerechnet werden.

 

Für beide Fälle gilt aber: Zinserträge oberhalb von Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale sind mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. Die Banken führen dabei erst einmal die sogenante Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30 Prozent ab. Je nach persönlichem Steuersatz muss dann im Zuge der Einkommenssteuererklärung entweder die Differenz zwischen abgeführter Steuer und Steuersatz nachgezahlt werden, oder der Anleger bekommt die zuviel abgeführte Steuer zurückerstattet. Diese Regelung gilt bis Ende 2008. Ab 2009 werden dann mit der Einführung der Abgeltungssteuer alle Zinserträge oberhalb des Freibetrages mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer belegt. Besonders Anleger, die entweder bereits ihren Sparerfreibetrag ausgeschöpft haben, oder die eine größere Summe auf einem Tagesgeldkonto anlegen wollen, sollten daher genau nachrechnen.

 

Um unseren Lesern die steuerliche Behandlung der Zinserträge aus Tagesgeld zu verdeutlichen, stellen wir ihnen in einem vereinfachten Beispiel eine Situation vor, die wir für drei Szenarien (noch verfügbarer Sparerfreibetrag, bereits ausgeschöpfter Sparerfreibetrag und Abgeltungssteuer ab 2009) durchrechnen wollen:

 

Ein Anleger mit einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent will 50.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto anlegen. Der aktuelle Zinssatz dieses Kontos beträgt 4,50 Prozent. Für unsere drei Szenarien ergeben sich damit folgende Werte:

 

  Komplett zur
Verfügung stehender
Sparerfreibetrag
Bereits komplett
ausgeschöpfter Sparerfreibetrag
Komplett zur
Verfügung stehender
Sparerfreibetrag ab
2009
Anlagesumme 50.000 Euro
Tagesgeldzinsen 4,50 Prozent p.a.
Steuersatz 42 Prozent
Zinsertrag p.a. 2.250 Euro
Zu versteuernder
Anteil
2.250 Euro abzüglich
801 Euro Sparerfrei-
betrag und Werbungs-
kostenpauschal werden
mit dem persönlichen
Steuersatz von 42
Prozent versteuert
Die gesamten 2.250
Euro Zinserträge werden
mit dem persönlichen
Steuersatz von 42
Prozent versteuert
2.250 Euro abzüglich
801 Euro Sparerfrei-
betrag und Werbungs-
kostenpauschal werden
pauschal mit 25 Prozent
zuzüglich 5,5 Prozent
Solidaritätszuschlag
besteuert
Nachsteuerrendite 3,28 Prozent p.a. 2,61 Prozent p.a. 3,73 Prozent p.a.

Eine Übersicht besonders attraktiv verzinster Tagesgeldkonten und Festgeldkonten finden interessierte Leser auf den folgenden Seiten:

TAGESGELD VERGLEICH >>>

FESTGELD VERGLEICH >>>



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