Sparvertrag

Was ist das (Definition)?

Vereinbaren Bank und Kunde eine Spareinlage, spricht man von einem Sparvertrag. Ob einmalig oder fortlaufend Geld angelegt wird, fixe oder variable Zinsen vorgesehen sind oder eine Investition in Wertpapiere erfolgt, richtet sich nach der Ausgestaltung des Vertrages. Banken erweisen sich diesbezüglich als äußerst kreativ. Verbraucher sind daher gut beraten, genau zu überlegen, ob ein Sparvertrag wirklich die beste Lösung ist.

Welche Arten von Sparverträgen gibt es?

Angesichts der Vielzahl von Optionen ist die Liste möglicher Sparverträge lang. Letztlich konzentriert sich das Angebot auf einige Varianten, die mal mehr, mal weniger abgewandelt werden. Hier eine Übersicht:

  • Sparbrief: Der Sparbrief ähnelt dem Festgeld, bietet aber mitunter weniger Sicherheit und deutlich weniger Flexibilität. Zins und Laufzeit werden vorab festgeschrieben, sind also unveränderlich. Dabei werden in der Regel eher langfristige Verträge angestrebt. Das Manko bei der Sicherheit besteht darin, dass teils eine Nachrangabrede enthalten ist, durch die bei Zahlungsproblemen erst andere Gläubiger zu ihrem Recht kommen. (eine Reihe von Angeboten finden interessierte Leser in unserem Sparbrief-Vergleich)
  • Bonussparen: Bonussparen oder auch sogenannte Ratensparverträge basieren auf regelmäßigen Einlagen. Anders ausgedrückt: Der Kunde zahlt monatlich Geld in den Sparvertrag ein und erhält dafür Zinsen, die üblicherweise variabel sind, also den Marktgegebenheiten angepasst werden. Zusätzlich gibt es einen Bonus, der entweder jährlich oder am Ende der Vertragslaufzeit gezahlt wird.
  • Wachstums-/Zuwachssparen: Auch das Wachstums- oder Zuwachssparen geht mit fortlaufenden Zahlungen des Kunden über mehrere Jahre einher. Der Zinssatz, der für das Sparguthaben gewährt wird, steigt von Jahr zu Jahr, wobei der Höchstzins erst nach einer vergleichsweise langen Laufzeit greift.eine Reihe von Angeboten finden interessierte Leser in unserem Sparplan-Vergleich)
  • Bausparen: Bausparen stellt einen Sonderfall im Bereich der Sparverträge dar, weil nicht nur eine Spareinlage, sondern auch ein Immobiliendarlehen vereinbart wird. Die Zinsen während der Sparphase sind eher gering. Der Vorteil: Man hat die Möglichkeit, sich günstige Bauzinsen zu sichern – da zunächst mehrere Jahre gespart muss, ehe das Bauspardarlehen zugewiesen wird.

Gibt es geförderte Sparverträge?

Interessant werden Sparverträge, wenn nicht nur das eigene Geld auf die hohe Kante gelegt wird, sondern auch Zuschüsse vom Staat oder dem Arbeitgeber einfließen. Diese Möglichkeit besteht allerdings nicht bei allen Varianten. Zudem gelten bei einigen Fördertöpfen klare Regeln, wem Geld zusteht bzw. wer Zuschüsse beantragen kann.

Vermögenswirksame Leistungen

Die einfachste Option, ein paar Euro mehr zu sparen, sind die vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL. Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende können in den Genuss kommen, wenn der Arbeitgeber VL zahlt. Einen gesetzlichen Anspruch auf die maximal 40 Euro pro Monat gibt es nicht. Hier hilft nur, beim Arbeitgeber zu fragen – oder selbst einzuzahlen. In dem Fall wird der Betrag direkt vom Gehalt abgeführt und in den Sparvertrag gebucht.

VL-Sparverträge

Zur Wahl stehen bei den vermögenswirksamen Leistungen üblicherweise Bank- und Fondssparpläne, der klassische Bausparvertrag oder aber die Tilgung eines Immobilienkredites. Vor Abschluss sollten Verbraucher prüfen, ob sie zusätzlich Anspruch auf staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage haben. Wichtig bei Sparverträgen: Sie müssen eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren haben. Sechs Jahre wird eingezahlt, ein Jahr ist Ruhephase.

Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie

Die Arbeitnehmersparzulage wird bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro bei Paaren gewährt (hier hilft ein Blick auf den jüngsten Steuerbescheid). Sie beträgt neun Prozent der eingezahlten Summe, maximal 43 bzw. 86 Euro bei der Tilgung von Baukrediten und bei Bausparverträgen.

Entscheidet man sich für einen Aktienfondssparplan, lauten die Obergrenzen 20.000 bzw. 40.000 Euro und werden ganze 20 Prozent des Sparbetrags bis zu 80 bzw. 160 Euro gefördert. 

Bei der Wohnungsbauprämie, die für Bausparverträge gezahlt wird, liegt die Einkommensgrenze bei 25.600 bzw. 51.200 Euro und die Förderung bei 8,8 Prozent der eingezahlten Summe, höchstens 45 bzw. 90 Euro. Wichtig: Die Fördertöpfe lassen sich kombinieren, um optimal davon zu profitieren.

Zum Bausparvertrag-Vergleich »

Warum Festgeld die bessere Alternative ist

Verbraucher, die keine staatliche Förderung in Anspruch nehmen können, sollten sich etwas intensiver mit der möglichen Rendite eines Sparvertrages befassen. Denn wirklich lukrativ sind die meisten Verträge nicht. Dafür zeichnen zwei Faktoren verantwortlich, die untrennbar miteinander verbunden sind.

  • Aufgrund der Niedrigzinsphase ist die Verzinsung eher mau.
  • Höhere Zinsen gibt es erst bei langen Laufzeiten.

Wer mit seinem Sparvertrag eine möglichst gute Rendite erzielen möchte, muss also Geduld haben. Doch selbst das zahlt sich in der Regel nicht aus. Beispiel Wachstumssparen: Die niedrigen Zinsen der Anfangsjahre verhageln die Bilanz. Denn entscheidend ist, was unter dem Strich steht. Geht man von sieben Jahren mit steigender Verzinsung aus, (0,05 → 0,07 → 0,09 → 0,1 → 0,2 → 0,5 und zuletzt 1,00 Prozent per annum), beträgt die Rendite lediglich 0,440 Prozent.

Mit Festgeld lässt sich deutlich mehr aus einer Investition herausholen – und das bei kürzeren Laufzeiten. Dadurch ist man nicht allzu lange gebunden und kann flexibel reagieren. Wer weiß schon, was in ein paar Jahren sein wird? Sich dann auf einen Vertrag mit zig Jahren Laufzeit eingelassen zu haben, wäre ärgerlich. Wir empfehlen, einfach selber mal durchrechnen zu lassen:

Festgeldzinsen berechnen

Kündigung und Kündigungsfristen

Dazu trägt auch bei, dass viele Sparverträge aus Verbrauchersicht eher ungünstige Kündigungsmodalitäten aufweisen – wenn denn überhaupt ein vorzeitiger Ausstieg möglich ist. Sparbriefe beispielsweise können in der Regel nicht gekündigt werden. Hier gilt die vereinbarte Laufzeit.

Ansonsten hilft nur ein Blick ins Kleingedruckte. Unterscheiden muss man hierbei zwischen der Kündigungsfrist und der Kündigungssperrfrist. Die Kündigungssperrfrist gibt vor, ab wann der Sparvertrag frühestens gekündigt werden kann, manchmal erst nach mehreren Jahren. Sobald die Kündigung ausgesprochen wurde, greift dann die Kündigungsfrist, die auch mal zwei Jahre betragen kann. Das heißt, solange ist man auf jeden Fall noch an den Vertrag gebunden.

Können auch Banken Sparverträge kündigen?

Verändert man den Blickwinkel und betrachtet die Verträge aus Sicht der Banken, erhält das Thema Kündigung eine völlig neue Note. Während Kunden sich freuen, wenn die Zinsen im Laufe der Zeit steigen oder ein Altvertrag hohe Zinsen abwirft, geht es für die Banken ans Eingemachte. Die einstige Kalkulation für Sparverträge geht aufgrund der Niedrigzinsphase nicht mehr auf. Anders ausgedrückt: Banken machen Verlust.

Das hat in der Vergangenheit und auch heute noch insbesondere bei Bausparverträgen dazu geführt, dass Banken die Kündigung aussprechen und das Geld einfach auszahlen. Die häufigste Begründung: Ist die vertraglich vereinbarte Ansparsumme erreicht, ist eine wirksame Kündigung laut Paragraf 488 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) möglich.

Ist das Sparziel indes noch nicht erreicht, versuchen Banken mit anderen Argumenten die Verträge zu beenden. Etwa, dass Bausparverträge keine verzinsliche Anlage seien, sondern bauwirtschaftlich ausgerichtet sind. Wenn Verbraucher aufgrund einer solchen Kündigung klagen, hängt es von der Einschätzung des Gerichts ab, wie der Fall ausgeht.

Was tun, wenn mein Sparvertrag gekündigt wurde?

Die Zahl der Fälle, in denen Banken alte Sparverträge ad acta legen wollen, nimmt zu. Verbraucher erhalten dann unumwunden die Kündigung oder werden dazu gedrängt, vom bisherigen in einen neuen – vermeintlich besseren – Vertrag zu wechseln. Als Gründe werden die Kündigungsrechte gemäß BGB aufgeführt oder es wird mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit argumentiert.

Liegt eine solche Kündigung vor und möchte man den Vertrag fortführen, sollte umgehend schriftlich Widerspruch eingelegt werden, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein. Die Erfolgsaussichten richten sich nach dem Wortlaut des Vertrages. Traut man sich diesen Schritt nicht alleine zu, kann ein Fachanwalt oder die Verbraucherzentrale um Hilfe gebeten werden. Vorsichtig sollte man auch bei Alternativangeboten zum Altvertrag sein.

Wichtige Urteile

Dass vielen Banken ihre Sparverträge gewissermaßen um die Ohren fliegen, beweist eine Flut an Klagen und entsprechenden Urteilen. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich bereits mit dem Thema Sparvertrag befassen. Gegenstand waren die variablen Zinsen (Aktenzeichen XI ZR 140/03, XI ZR 197/09).

Das Ärgernis der variablen Zinsen

Üblich war und ist bisweilen noch, dass Banken und Sparkassen sinkenden Zinsen sofort an die Kunden weitergeben. Steigende Zinsen indes brauchen etwas länger, um auch beim Sparer anzukommen. Kurzum: Die Geldinstitute haben die Verzinsung nach Gutsherrenart und für Verbraucher kaum bis gar nicht nachvollziehbar vorgenommen. Dem hat der BHG einen Riegel vorgeschoben. Den Banken wurde vorgeschrieben, einen Referenzzins für den Sparvertrag anzugeben, der entsprechend der Marktentwicklung angepasst werden muss. Selbst dieses System wird von einigen Banken zulasten der Kunden missbraucht. Daraus resultieren teils viel zu niedrige Zinsen – und das über Jahre hinweg.

Keine Zinsanpassung per Aushang

Ärger haben mehrere Sparkassen auch aufgrund unzulässiger Klauseln zur Zinsanpassung. Demnach dürfen die Zinsen kurzerhand per Aushang geändert werden – etwa bei Prämien- oder Riester-Banksparplänen. Auch hier geht es bei vielen Verträgen um mehrere Tausend Euro Zinsgutschriften. Daher wurden die Verbraucherzentralen aktiv und haben die Banken abgemahnt.

Bestätigung erhielten die Verbraucherschützer vom Bundesgerichtshof. Im März 2017 wurde eine solche Klausel für unwirksam erklärt, weil die Zinsanpassungen von Kunden nicht nachvollzogen werden können. Zudem sahen die Richter die Gefahr, dass Banken die Zinsen zum eigenen Vorteil ändern (Aktenzeichen XI ZR 508/15). Anhängig und teils noch nicht rechtskräftig sind weitere Urteile, in denen die Zinsanpassungsklauseln für rechtswidrig befunden wurden. Geklagt wurde unter anderem gegen eine negative Grundverzinsung bei einem Riestervertrag.

Fonds- und ETF-Sparpläne als Alternative

Stellt sich die Frage, lohnt es sich überhaupt noch, einen Sparvertrag zu unterschreiben? Ja, unter Umständen schon. Das gilt zum einen, wenn der Vertrag gefördert wird. Zum anderen, wenn man sich von der Vorstellung verabschiedet, dass Sparen mit einer Zinszahlung einhergehen muss.

Was heißt das? Statt sich auf eine verzinsliche Anlage einzulassen, raten Experten derzeit vor allem zu Fonds- oder ETF-Sparplänen. Das heißt, man investiert in Wertpapiere. Auch dazu kann man seine vermögenswirksamen Leistungen nutzen und gegebenenfalls staatliche Mittel beantragen. Berücksichtigt werden müssen dabei die Kosten für den Erwerb der Papiere und die Verwahrung im Depot, wobei viele Banken inzwischen kostenlose Wertpapierdepots anbieten.

Die Rendite bei Fonds und ETFs ist deutlich höher als bei normalen Sparverträgen, geht jedoch auch mit einem gewissen Risiko einher. Schließlich unterliegt die Börse gewissen Schwankungen. Daher sind Kursverluste möglich. Darauf muss man sich einstellen. Gleichwohl: Es lohnt sich. Um nur ein Beispiel herauszupicken. Die beliebtesten Sparplan-ETFs von iShares brachten es in drei Jahren auf eine Rendite von über 20 Prozent. In der Spitze waren es sogar über 60 Prozent. Bei welchen Brokern ETF-Sparpläne ab welcher Rate und in welchem Intervall möglich sind, zeigt unser Vergleich:

ETF-Sparpläne - Konditionen im Vergleich

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Anbieter Kosten je Spar­betrag Mindest-
sparrate
Anzahl
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Spar­inter­valle
(Monate)
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Empfehlungen und Fazit von uns

Damit ist eine Alternative zum herkömmlichen Sparvertrag bereits genannt: das Wertpapiersparen. Kombiniert man diese Option mit vermögenswirksamen Leistungen und vielleicht sogar der Arbeitnehmersparzulage, wäre das perfekt, weil sich der eigene finanzielle Aufwand in Grenzen hält. Der Bankenverband schreibt hierzu: „Die relativ überschaubare Summe von maximal 470 Euro im Jahr bietet den Arbeitnehmern außerdem die Möglichkeit, sich in Aktienfonds auszuprobieren, ohne ein persönliches Risiko einzugehen.“

Die übrigen Sparverträge bieten kaum noch Renditechancen. Hier wären die VL und auch mögliche Förderbeträge nicht optimal angelegt. Zumindest im Moment nicht. Bei höheren Zinsen ändert sich das Bild vielleicht. Doch bis dahin dauert es noch ein paar Jahre.

Tagesgeld

Wer sich gar nicht erst auf einen Sparvertrag einlassen und über mehrere Jahre hinweg Geld investieren möchte, hat zwei Optionen. Nummer eins ist das Tagesgeld. Hier sind aktuell zwar auch keine Wunder zu erwarten. Doch im Vergleich zur Verzinsung von Sparverträgen bieten einige Banken deutlich bessere Konditionen. Hier lohnt sich ein Tagesgeldvergleich. Der entscheidende Pluspunkt: die Flexibilität. Das Geld ist jederzeit verfügbar und kann neu angelegt werden.

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Festgeld

Alternative zwei ist Festgeld. Auch hier warten auf Sparer höhere Zinsen bei kürzeren Laufzeiten. Wie lange man bereit ist, sich zu binden, ist individuell verschieden. Experten raten dazu, keine Verträge abzuschließen, die länger als zwei Jahre ausgelegt sind. Ideal ist hier eine Kombination aus kurz-, mittel- und längerfristigen Festgeldverträgen.

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Wohin die Reise geht, muss dann jeder für sich entscheiden. Wer es sicher mag, nutzt auch weiter verzinsliche Angebote. Ansonsten ist es allemal einen Versuch wert, einen Fuß aufs Börsenparkett zu setzen – denn viele Sparverträge sind schon ab 25 Euro pro Monat möglich.

Robo-Advisor

Wer sich mit der Auswahl geeigneter Fonds oder ETFs für entsprechende Sparpläne nicht auskennt, der kann auch auf eine neue Art Anlageberater - so genannte Robo-Advisor - zurückgreifen. Dort gibt er einfach nur seine Eckdaten ein und der Anbieter schlägt eine Anlagestrategie vor. Stimmt der Anleger dieser zu, wird die Strategie vollautomatisch umgesetzt:

Weiterführende Links/Quellen

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