Worauf achten bei der Einlagensicherung?

Worauf muss ich als Sparer im Hinblick auf die Einlagensicherung achten?

Tagesgeld und Festgeld gehören bei deutschen Anlegern zu den beliebtesten Geldanlagen. Ein ganz wichtiger Aspekt für die Sparer ist dabei die Sicherheit. Spätestens seit der Finanzkrise ist das Instrument der Einlagensicherung zu einem wichtigen Thema geworden. Innerhalb der Europäischen Union (EU) sind Tages- und Festgelder gemäß EU-Richtlinie 2009/14/EG zu 100 Prozent bis 100.000 Euro geschützt.

Welche Einlagen werden geschützt?

Pro Bank sind bis zu dieser Grenze die klassischen Bankeinlagen eines jeden Kunden geschützt. Neben Tages- und Festgelder umfassen die Einlagensicherungssysteme auch Einlagen auf Girokonten sowie Spareinlagen. Während die meisten Länder in der EU nur eine gesetzliche Einlagensicherung haben, gibt es in Deutschland und Österreich mehrere Systeme, die sich weitestgehend ergänzen.

Jede Bank muss Einlagen gesetzlich absichern

Jede Bank muss einer gesetzlichen Sicherungseinrichtung angeschlossen sein, um zugelassen zu werden. Private Banken und selbstständige Bausparkassen gehören der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an und öffentliche Banken der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken (VÖB).

Zahlreiche Banken und Verbände bieten zusätzliche Sicherungssysteme

Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung sind viele Banken freiwilligen Sicherungssystemen beigetreten. Durch diese sind Einlagen abgesichert, die über der 100.000-Euro-Grenze liegen.

Alle öffentlich-rechtlichen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen sowie Genossenschaftsbanken gehören institutssichernden Einrichtungen an. Diese sollen die angeschlossenen Institute vor Insolvenz und Liquidation schützen. Diese Banken müssen keiner gesetzlichen Entschädigungseinrichtung angehören.

Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht nur bis 100.000 Euro

Ein Rechtsanspruch besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung, somit bis 100.000 Euro. Dies hat praktische Gründe. Hätten Anleger einen Rechtsanspruch, würde es sich beim Einlagensicherungsfonds um eine Versicherung handeln, das Verfahren wäre teurer und komplizierter.

Diversifikation: Geldanlagen auf mehrere Banken verteilen

Zwar hat der Einlagensicherungsfonds bisher jeden Betroffenen entschädigt und sich noch nie auf den nicht vorhandenen Rechtsanspruch berufen, um kein unnötiges Risiko einzugehen, raten Experten jedoch zur Diversifikation des Anlagevermögens auch bei Tagesgeld und Festgeld. Mit der Verteilung des Geldes auf mehrere Banken können Sparer sichergehen, dass im Ernstfall die Gelder auch tatsächlich ersetzt werden.

Welche Banken derzeit die besten Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld bieten, zeigen unsere Vergleiche und Rechner:

Tagesgeldzinsen berechnen

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Freistellungsauftrag nicht vergessen

Jede Person kann problemlos mehrere Tagesgeld- oder Festgeldkonten bei verschiedenen Instituten führen. Sparer sollten lediglich darauf achten, bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag einzureichen und den persönlichen Sparerfreibetrag optimal aufzuteilen. Nur so können Anleger sicher sein, dass die Kapitalerträge nicht unnötig versteuert werden. Mit unserem übersichtlichen Vordruck können Sparer ihre Freistellungsaufträge verwalten.