Geldanlage für Stiftungen

Stiftungen haben in der Regel große Kapitalbeträge zur Verfügung, die sie anlegen. Die Erträge daraus werden genutzt, um dem Stiftungszweck gerecht zu werden. Das Problem ist aber, dass in Zeiten niedriger Zinsen aus den bisherigen Wertpapieren kaum noch Erträge gezogen werden können. Die Lösung: Alternativen zu festverzinslichen Wertpapieranlagen bei vertretbarem Risiko und ausreichenden Renditen. Wie die Geldanlage bei Stiftungen ablaufen kann, darauf wollen wir in diesem Ratgeber eingehen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Stiftungen müssen mit dem Stiftungsvermögen als Kapitalgrundstock Erträge erwirtschaften aus denen sie Tätigkeiten zur Erfüllung des Stiftungszweckes finanzieren
  • Die Niedrigzinsphase setzt diesem Modell gehörig zu, da als sicher geltende und somit bevorzugt eingesetzte festverzinsliche Anlagen inkl. Anleihen immer niedrigere Zinsen abwerfen
  • ETFs und aktiv gemanagte Fonds, aber auch spezielle Angebote so genannter Robo-Advisor wie etwa Whitebox.eu, unterstützen Stiftungen bei der Geldanlage an den Kapitalmärkten

Allgemeines

Laut dem Bundesverband deutscher Stiftungen gab es Mitte des Jahres 2021 23.876 Stiftungen in Deutschland.  Die geförderten Zwecke sind unterschiedlicher Natur. Sie können gesellschaftliche Ziele haben, aber auch welche im Bereich Bildung, Kunst, Gesundheit, Umwelt, Kultur oder Wissenschaft. Es gibt Stiftungen privaten Rechts, des öffentlichen Rechts und politische Stiftungen.

Alleine seit 2001 hat sich die Anzahl deutscher Stiftungen mehr als verdoppelt:

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Quellen:

Die meisten Stiftungsformen sind auf die Ewigkeit angelegt. Um das zu ermöglichen ist Voraussetzung, dass das vom Stifter eingebrachte Kapital nicht aufgebraucht, sondern erhalten bleibt. Die Finanzierung läuft dann über die Erträge, die der Kapitalstock einbringt. Der Stiftungsvorstand verwaltet das Vermögen.

Es gibt aber auch Stiftungen, die sich direkt aus den Gewinnen der mit ihnen verbundener Unternehmen finanzieren oder die selbst als Träger sozialer Unternehmungen wirtschaften, wie z.B. Krankenhäuser. Dadurch sind diese Stiftungen nicht von Kapitalmarktrenditen abhängig .
Laut dem Bundesverband Deutscher Stiftungen besitzt die Mehrheit der Stiftungen unter 1 Million Euro Stiftungskapital. Lediglich bei ca. 8 Prozent beträgt es 10 Millionen Euro oder mehr.

Wichtigste Merkmale einer Stiftung sind

  • Stiftungszweck, der vom Stifter festgelegt wurde
  • Stiftungsvermögen
  • Stiftungsorganisation

Handlungsobliegenheiten des Stiftungsvorstandes

  1. Erhalt des Stiftungsvermögens als Kapitalgrundstock
  2. Erwirtschaften von Erträgen aus dem Grundkapital
  3. Einsetzung der Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks
  4. Deckung der notwendigen (Verwaltungs-)Kosten (indirekt auch zur Erfüllung des Stiftungszwecks)
  5. Rücklagenbildung
  6. Auflösen von Rücklagen

Gesetzliche Bestimmungen

Regelungen zum Stiftungsrecht finden sich im Bundes- aber auch im Landesrecht:

  • §§ 80 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO)
  • Landesstiftungsgesetze der jeweiligen Bundesländer (LStiftG)

Der Stiftungszweck muss gemäß § 81 Abs. 1 BGB im Stiftungsgeschäft festgehalten werden.

Nach § 80 Abs. 2 S. 1 BGB muss die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert sein.

Bestandserhaltungspflicht: In fast allen Landesstiftungsgesetzen findet sich das Gebot zum Erhalt des Bestands des Stiftungsvermögens wieder (sogenanntes Substanzerhaltungsgebot). In den übrigen Gesetzen leitet man es indirekt aus dem Stiftungszweck ab (vergleich § 81 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 BGB).

Im Substanzerhaltungsgebot sehen viele Stiftungsvorstände die Verpflichtung das Stiftungskapital ausschließlich in festverzinste Wertpapiere erster Bonität anzulegen, sowie gegebenenfalls in Immobilienvermögen, da diese Anlagen als sicher und berechenbar gelten und damit zu vorhersehbaren Gewinnen verhelfen.

Trennungspflicht: Das Stiftungsvermögen muss getrennt von anderen Vermögen verwaltet werden.

Gebot zur sicheren, ertragbringenden Anlage: Ausdrücklich findet sich das nur in den Landesstiftungsgesetzen von Bayern und Hamburg, in den anderen Bundesländern eher indirekt (z.B. in § 6 Abs. 1 S. 2  BremStiftG „Gebot der ordnungsgemäßen wirtschaftlichen Verwaltung“ oder in Art. 7 Abs. 1 S. 1  StiftGBW „Gebot des sparsamen Umgangs mit dem Stiftungsvermögen“).

Daraus lässt sich allerdings nicht die Verpflichtung ableiten, dass das Kapital nur in festverzinsliche Wertpapiere angelegt werden darf.

Wie dürfen Stiftungen investieren?

Um das Grundkapital nicht zu gefährden, war es bisher üblich das Stiftungsvermögen in festverzinste und sichere (Staats-) Anleihen anzulegen. Die seit Jahren niedrigen Zinsen machen diese traditionelle Anlagemöglichkeit aber weniger lukrativ. Viele Stiftungen beklagen, dass sich ihre Vermögensverwaltung negativ entwickelt habe.

Die Höhe des Zinssatzes und damit die Höhe der Einnahmen sind abhängig vom Risiko. Je höher das Risiko für den Anleger, desto höher ist grundsätzlich auch der Zins. Es muss somit eine Anlagemöglichkeit gefunden werden, die bei nicht zu hohem Risiko gleichzeitig möglichst gewinnbringend ist. Das ist das Spannungsfeld, in dem sich die Kapitalverwalter befinden. Diese Problematik ist aber nicht unlösbar.

Das Gebot zur sicheren, ertragbringenden Anlage findet sich nur in den Landesgesetzen von Bayern und Hamburg, indirekt aber auch in anderen Landesgesetzen. Was genau unter einer „sicheren“ Anlage zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht genauer definiert. Zudem sind auch festverzinsliche Anlagen nicht komplett risikofrei. Auch hier gibt es z.B. das Zinsänderungsrisiko.

Das Gebot der risikomeidenden Anlage kann eher so verstanden werden, dass kurzfristige, spekulative Anlageformen wie Optionen gemieden werden sollen.

Dem Ewigkeitscharakter von Stiftungen entsprechend sollte das Kapital langfristig angelegt werden. Das wird dem Zweck am ehesten gerecht. Die Lösung ist demzufolge eine mittel- bis langfristige Anlagestrategie. Zu beachten ist, dass hierbei kurzfristige Vermögensschwankungen nicht komplett ausgeschlossen werden können.

Anlagestrategie entwickeln

Der Vorstand der Stiftung sollte eine langfristige Anlagestrategie entwickeln, die auch entsprechend dokumentiert wird.

Dazu ist eine vorausschauende Vermögensanlage mit Ziel- und Planungsgenauigkeit nötig. Bestimmen Sie entweder den erwarteten Ertrag oder das erwartete Risiko. Die Geldanlage sollte nicht willkürlich erfolgen und nicht kurzfristigen Trends nachgehen.

Investieren Sie in Anlageklassen, deren zugrundeliegende Funktionsweise Ihnen bekannt ist. Die Risiken sollten durch zielgerichtete Diversifikation begrenzt werden. Es ist empfehlenswert unabhängige Anlageexperten als Berater hinzuzuziehen.

In der Strategie kann bestimmt werden welcher Prozentsatz des Stiftungskapitals in welche Wertpapierkategorie angelegt wird. In der Folge sind die einzelnen Sektoren möglicher Investitionen festzulegen. Die Entscheidungen sind zu begründen. Experten empfehlen folgende Anlageverteilung: Am besten gut gemischt und breit gestreut in Aktien, Anleihen, Immobilien und vielleicht sogar in „Alternatives“ wie z.B. Solarparks .

Halten Sie die akzeptierten Kursschwankungen schriftlich fest, damit Sie auch in Krisenzeiten keine falschen Entscheidungen treffen, sondern bis zu einem gewissen Rahmen an Ihrer Strategie festhalten.
Die Strategie sollte mindestens jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

In den Anlagerichtlinien sollten folgende Elemente enthalten sein

  • Präambel
  • Anlagestrategie, Anlageziele und Anlagegrenzen
  • Regelung der Zuständigkeiten
  • Berichterstattung

Tipps vom Bundesverband Deutscher Stiftungen

  1. Investieren Sie in börsennotierte Anlagen. An der Börse sorgen viele gleich gut informierte Marktteilnehmer für faire Preise.
  2. Nutzen Sie die Risikoprämie als Ertragsquelle. Das ist eine Möglichkeit, um professionell mit Risiko umzugehen. Sie tragen dann bei Anleihen und Bankeinlagen - ähnlich wie eine Bank - das Ausfallrisiko. Mit der Risikoübernahme erhalten Sie Zinsen. Nach Abzug der Schäden verbleibt ein Gewinn für Sie. Da der Gewinn jedes Jahr unterschiedlich ist, ist der Ertrag nur langfristig positiv, wenn Sie das Risikokapital dauerhaft zur Verfügung stellen, auch wenn die Kurse einmal sinken. Anderenfalls entgeht Ihnen Ihre Risikoprämie, wenn die Kurse wieder steigen.
  3. Es bietet sich an ein Depot bei einer Direktbank zu eröffnen. Die Depotführung ist dort oft kostenlos und der Kauf/ Verkauf kostet unter zehn Euro pro „Trade“. Falls Sie einen Ansprechpartner vorziehen, sollten Sie keinem Ausgabeaufgeld und sonstigen hohen und indirekten Kosten zustimmen. Fair und üblich bei konventionellen Banken sind Ordergebühren in der Preisspanne zwischen 50 und 100 Euro. 
  4. Es lohnt sich meist preiswerte Fonds und insbesondere ETFs statt Einzelanlagen zu kaufen. Zwar sind die Kosten etwas höher, als bei der Direktanlage, aber dafür gibt es bessere Diversifikation, geringeren Buchführungsaufwand, keine Abschreibungsnotwendigkeit auf Einzeltitel und weniger Diskussionsbedarf in den Gremien. 
  5. Lassen Sie sich nicht von der großen Auswahl der Anlagemöglichkeiten verunsichern. Zwei bis fünf breit gestreute ETFs sind für eine gute Anlagestrategie ausreichend.
  6. Unter www.renditewerk.net finden sich als Orientierung und Anstoß Musterdepots für Stiftungen. 
  7. Lassen Sie sich nicht von kurzzeitigen Kursschwankungen verunsichern. Ihre Anlagestrategie sollten Sie nur dann anpassen, wenn sich Ihre Anforderungen an den Ertrag oder an das Risiko verändern. Abgesehen davon sollten Sie Ihre Anteile nur aus Liquiditätsgründen verkaufen oder um die ursprüngliche Vermögensstruktur wiederherzustellen.

Quelle: Einfach selbst machen – der Weg zur passenden Geldanlage - Bundesverband Deutscher Stiftungen

Autor

Juliane Lohfink (Autor), Daniel Franke (Co-Autor)

Quellen