Fallen bei Tages- oder Festgeldkonten Kontoführungsgebühren an?
Grundsätzlich lässt sich sagen, das sowohl bei Tagesgeldkonten als auch bei Festgeldkonten weder Gebühren für die Eröffnung des Kontos, noch für die Kontoführung und auch nicht bei Kontoauslösung anfallen. Dieses Merkmal unterscheidet reine Tagesgeld- oder Anlagekonten etwa von Girokonten, bei denen nur wenige als wirklich kostenlos bezeichnet werden können.
Natürlich gibt es auf beiden Seiten Ausnahmen, so zum Beispiel das CashSkyline der 1822direkt. Bei diesem Produkt ist das Tagesgeldkonto an sich auch vollkommen kostenlos, jedoch ist zusätzlich zum Konto eine SparkassenCard erhältlich, welche dann mit monatlich zwei Euro zu Buche schlagen würde.
Im Gegenzug gibt es allerdings auch Girokonten, die durch das bedingungslose Fehlen der Kontoführungsgebühr überzeugen können und sich durch ihre hohe Guthabenverzinsung auch als Tagesgeldkonto eignen. Das prominenteste Beispiel dafür ist das Girokonto der DKB Bank.
Sie sehen also, bei einem Festgeld- oder Tagesgeldkonto fallen in der Regel keine Kontoführungsgebühren an. Sollte Ihnen Ihre Bank oder ein anderes Kreditinstitut ein Angebot unterbreiten, bei dem die Kontoführung für ein derartiges Konto mit Gebühren verbunden ist, dann sollten Sie Abstand von diesem Angebot nehmen, denn es gibt mehr als ausreichend viele Alternativen auf dem Markt.
Eine Übersicht ausgewählter und vor allem auch kostenloser Tagesgeldkonten finden Sie auf unserer folgenden Seite: Tagesgeldkonten im Vergleich.
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