Rentenbesteuerung

Wie werden Renten und Alterseinkünfte besteuert?

Besteuerung von Renten – Darauf müssen Sie achten

Die Anzahl der Rentenbezieher in Deutschland steigt stetig. Wurden 1992 noch 19,27 Millionen Renten ausgezahlt, waren es 2001 schon 23,46 Millionen. 2020 stieg die Zahl auf 25,84 Millionen Euro an, drei Jahre später im Jahr 2023 sind es bereits 25,96 Millionen Euro. Bis zum Jahr 2030 geht die Deutsche Rentenversicherung von einem Anstieg auf rund 30 Millionen auszuzahlenden Renten aus.

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Quellen:

Das bestätigt auch die Finanzentwicklung in der allgemeinen Rentenversicherung. Lagen die Ausgaben für Renten 1995 bei 151 Milliarden Euro, waren sie zehn Jahre später auf 199 Milliarden Euro gestiegen. 2020 erreichten sie eine Höhe von 288,98 Milliarden Euro. Im Jahr 2023 sind es bereits etwa 325 Milliarden Euro. Aktuelle Prognosen gehen zudem davon aus, dass die Ausgaben in der allgemeinen Rentenversicherung bis 2030 in der mittleren Beschäftigungsentwicklung auf bis zu 459 Milliarden Euro steigen werden.

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Quellen:

Regelung der Rentenbesteuerung

Der jährliche Grundfreibetrag für Einkünfte beträgt bei Alleinstehenden für das Jahr 2026 12.348 Euro (2025 lag der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro). Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich diese Summe auf 24.696 Euro. Wer höhere Einkünfte erzielt, muss auch als Rentner eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Speziell Rentner mit hohen Einkünften sind entsprechend häufig von der Steuer betroffen. Wichtig: Bis 2004 war nur der Ertragsanteil zu versteuern (altersabhängig vom Rentenbeginn: bis 60 Jahre mit 32 Prozent, ab 65 Jahre 27 Prozent). Seit der Neuregelung 2005 („Alterseinkünftegesetz“) gilt für Renten eine anteilige Besteuerung, die für jedes Renteneintrittsjahr schrittweise angehoben wird.

Der steuerpflichtige Anteil lag bei der Einführung 2005 bei 50 Prozent, wobei der Wert jährlich bis 2020 um zwei Prozent steigt. Seit 2021 gilt eine geänderte gesetzliche Regelung: Der Besteuerungsanteil steigt nur noch um ein Prozent pro Jahr, ab 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Diese Anpassung dient der Vermeidung einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung von Renten.

Für Neurentner im Jahr 2026 bedeutet das konkret: 84,0 Prozent der gesetzlichen Rente sind steuerpflichtig, 16,0 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei (Rentenfreibetrag). Die vollständige 100-Prozent-Besteuerung der Neurenten wird erst im Jahr 2058 erreicht und nicht mehr im Jahr 2040, wie ursprünglich vorgesehen.

Tabelle 1: Steuerpflichtige Anteile der Rente bis 2040

Steuerpflichtige Anteile der Rente bis 2040
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Jahr Besteuerungsanteil
Bis 2005 50%
2006 52%
2007 54%
2008 56%
2009 58%
... ...
2020 80%
2021 81%
2022 82%
2023 82,5%
2024 83%
2025 83,5%
2026 84%
... ...
2058 100%

Vorsorgeaufwendungen und andere Abzüge

Neben dem Grundfreibetrag spielen bei der Besteuerung der Rente auch weitere Abzugsmöglichkeiten eine Rolle. Insbesondere können Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wozu vor allem Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zu bestimmten privaten Basisrenten (Rürup-Renten) zählen. Der hierfür maßgebliche Höchstbetrag liegt 2026 bei 30.826 Euro je Person (61.652 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren bzw. eingetragenen Lebenspartnern). Seit dem 1. Januar 2023 sind diese Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 Prozent steuerlich absetzbar, nachdem der absetzbare Anteil zuvor schrittweise erhöht wurde. Damit können im Jahr 2026 die geleisteten Vorsorgebeiträge bis zur genannten Höchstgrenze vollständig steuermindernd berücksichtigt werden.

Tabelle 2: Absetzbarer Anteil der Altersvorsorgeaufwendungen

Absetzbarer Anteil der Altersvorsorgeaufwendungen
Jahr absetzbarer Anteil
2005 60%
2006 62%
2007 64%
... ...
2018 86%
2019 88%
2020 90%
2021 92%
2022 94%
2023 100%
Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Ebenfalls geltend gemacht werden können Werbungskosten und Sonderausgaben. Die Werbungskostenpauschale beträgt derzeit 120 Euro. Die Sonderausgabenpauschale beträgt 36 Euro.

Besteuerung der privaten Rente

Aufgestockt werden kann die gesetzliche Rente durch Zusatzeinkünfte z. B. aus Betriebs- oder Privatrenten, Mieteinnahmen, Einkünfte aus Rürup- oder Riester-Verträgen, Nebenverdienste sowie Kapitalerträge aus Geldvermögen.

Bei Einkünften aus der privaten Rentenversicherung wird allerdings nur der Ertragsanteil mit einem festen Prozentsatz versteuert. Beispiel: Wer mit 65 Jahren eine monatliche Privatrente von 400 Euro bezieht, muss davon einen Ertragsanteil von 18 % versteuern, also 72 Euro. Für diesen Betrag wird der individuelle Steuersatz verwendet. Liegt der bspw. bei 30 %, so muss der Bezieher der privaten Vorsorge 21,60 Euro Steuern entrichten, was einen Restbetrag von 378,40 Euro ergibt. Mehr Details zur Berechnung der Steuerlast bei Rentenbezug finden sich im folgenden Beispiel.

Musterfall Rentenbesteuerung

66-jähriger Rentner (alleinstehend) bezieht seit 2025 eine jährliche gesetzliche Rente von 24.000 Euro. Zudem profitiert er durch eine private Altersrente (3.600 Euro) sowie eine Betriebsrente (9.600 Euro). Durch eine Kapitalanlage (3.000 Euro) sowie Mieteinahmen (7.200 Euro) für eine kürzlich gekaufte Immobilie (Wert: 180.000 Euro) verbessert er zusätzlich seine Einkünfte. Berechne mir hierfür eine Beispiel zur Rentenbesteuerung:

Einnahmen Betrag (€) Steuerpflichtiger Anteil (€) Anmerkungen
Gesetzliche Rente 24,000 20.040 83,5% steuerpflichtig, 16,5% steuerfrei
Private Altersrente 3,600 3,600 Voll steuerpflichtig
Betriebsrente 9,600 9,600 Voll steuerpflichtig
Kapitalerträge 3,000 2,000 Nach Sparerpauschbetrag (1,000 €)
Mieteinnahmen 7,200 7,200 Voll steuerpflichtig
Summe steuerpflichtig 42.440
Abzüge Betrag (€) Anmerkungen
Werbungskostenpauschale -102 Automatisch abziehbar für Rentner
Altersentlastungsbetrag -816 13,6% von nicht-rentennahen Einkünften (6,000 €)
Sonderausgabenpauschale -36 Standardbetrag
Versicherungsbeiträge -800 Tatsächliche Kosten
Grundfreibetrag 2025 -12.096 Steuerfrei bis zu diesem Betrag
Zu versteuerndes Einkommen 28.470 Nach Abzug aller Freibeträge
Steuerkomponente Betrag (€) Anmerkungen
Einkommensteuer 4.110 Nach Grundtabelle 2026
Kirchensteuer (9%) 370 Auf Einkommensteuer
Solidaritätszuschlag (5,5%) 226 Auf Einkommensteuer
Gesamte Steuerlast 4.706 Inkl. aller Steuerkomponenten
Kategorie Betrag (€)
Gesamte Einnahmen 47.400
Gesamte Abzüge 13.850
Zu versteuerndes Einkommen 28.470
Nettoeinkommen 42.694

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Steuerspartipps für Rentner

  • Um die Abgabenlast zu senken eignen sich u. a. Versicherungsbeiträge. So lassen sich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung generell absetzen. Ebenso absetzbar sind die Prämien der Privathaftpflicht sowie von Unfall- bzw. Sterbegeldversicherungen. Gleiches gilt für langjährige Lebensversicherungen mit min. 12 Jahren Laufzeit.
  • Haben Sie Aufwendungen für eine Putzfrau, Pflege- oder Betreuungspersonal bzw. einen Gärtner? Dann winkt eine Steuerentlastung durch haushaltsnahe Dienstleistungen. Zusätzlich gibt es steuerliche Erleichterungen bei persönlich bezahlten Handwerker-Rechnungen.
  • Unterhaltsleistungen für geschiedene Ehepaare bleiben auch als Rentner absetzbar.
  • Ruheständler, die in einem Seniorenwohnheim leben, können u. U. Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Auch mit Krankheits- und Arztkosten lässt sich die Steuerbelastung senken.

Literatur

Deutsche Rentenversicherung

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html

http://www.zukunftsentwicklungen.de/gesellschaft.html

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/2016/rentenversicherungsbericht-2016.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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