Werbungskosten

Werbungskosten

Unter Werbungskosten versteht man im Rahmen der Einkommensteuer absetzbare Aufwendungen einer steuerpflichtigen Person, welche für die Erzielung bestimmter Einkünfte notwendig sind.

 

Laut §9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes sind Werbungskosten „…Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind…“.

 

So sind bis Ende 2008 beispielsweise im Rahmen der Geldanlage veranlasste Fahrten zu Hauptversammlungen oder Depotgebühren als Werbungskosten von den erzielten Kapitalerträgen absetzbar. Bei Einkünften aus unselbstständiger Arbeit sind beispielsweise die Fahrten zur Arbeitsstelle als Werbungskosten absetzbar.

 

Grundsätzlich gilt für Werbungskosten, dass sie durch entsprechende Nachweise wie Quittungen, Fahrtenbücher, Rechnungen etc. belegt werden müssen. Ist ein beleghafter Nachweis nicht möglich, genügt es, wenn man sie hinreichend glaubhaft macht.

 

Ab 2009 nun werden Anleger im Rahmen der Einführung der Abgeltungssteuer bei den absetzbaren Werbungskosten extrem beschnitten. So ist ab dann nur noch der Sparerfreibetrag, welcher dann als Sparerpauschbetrag bezeichnet wird, in Höhe von 801 Euro pro Person abzugsfähig. Darüber hinausgehende Werbungskosten wie sie bei Fahrten zu Hauptversammlungen oder dem Bezug von Fachliteratur und Wirtschaftszeitschriften anfallen, werden ab 2009 vom Finanzamt nicht mehr anerkannt.

 

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