Einlagensicherungsfonds
Ein Einlagensicherungsfonds dient dazu, Sichtguthaben auf Girokonten sowie Einlagen in Festgeld und Tagesgeld
von Kunden bei deutschen Kreditinstituten zu schützen.
Dabei gibt es in Deutschland zwei solcher Fonds bzw. Sicherungssysteme. Der eine wird vom Bundesverband deutscher Banken betrieben und haftet mit bis zu 30 Prozent des
Grundkapitals des letzten testierten Jahresabschlusses des betroffenen
Kreditinstitutes, allerdings nur anteilig je Gläubiger. Hat man also mehrere
Konten bei einer betroffenen Bank, wird nur einmal eine Entschädigung gezahlt. Das zweite Sicherungssystem ist der Haftungsverbund der Sparkassen Finanzgruppe, welcher in unbegrenzter Höhe für die Einlagen von Kunden deutscher Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken auf Girokonten, Tages- und Festgeldkonten haftet.
Hat ein kleineres Kreditinstitut zum Beispiel ein
ausgewiesenes Eigenkapital von 10 Millionen Euro, so sind durch den
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken Beträge von bis zu 3 Millionen Euro pro Anleger
versichert, der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzegruppe haftet sogar unbegrenzt, auch wenn kaum ein Privatanleger jemals so viel Geld in irgendeiner Form angelegt haben wird.
Da die meisten Anleger niemals in solche Größenordnungen
Ihrer Geldanlagen vorstoßen, bedeutet das für sie praktisch einen vollständigen
Schutz ihrer Ersparnisse.
Während Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken immer über den Gaftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe abgesichert sind, gibt es für deutsche Kreditinstitute keine Pflicht, dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken beizutreten. Man sollte also als
Verbraucher schon nachschauen, ob eine Bank diesem Fonds angehört nicht.
Durch solche Sicherungsfonds sind nicht nur die
Guthaben der Kunden geschützt, sondern auch die Zinsen, die diese auf
Termingeld, Spareinlagen, Festgeld und Tagesgeld erhalten
haben. Eine Liste aller Banken, die Mitglied im
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sind, finden Sieauf der folgenden Seite:
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken >>>
Bei ausländischen Banken gelten andere Regelungen. Bis zu welchem Betrag Geldanlagen in anderen
Mitgliedsstaaten der EU abgesichert sind, können Sie hier nachlesen:
Sicherheit von Geldanlagen >>>
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