Tagesgeldkonto für Minderjährige

Tagesgeldkonto, Tagesgeld Vergleich

Kann ich auch als Minderjähriger ein Tagesgeldkonto eröffnen?


Immer wieder erreichen uns Fragen von Eltern, die wissen wollen, ob sie auch für ein minderjähriges Kind ein Tagesgeldkonto eröffnen und so dessen zusätzlichen Sparerfreibetrag nutzen können.

 

Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit bei allen Angeboten, welche in unserem Tagesgeld-Vergleich vorgestellt werden. Jedoch sind bei einem Tagesgeldkonto für Minderjährige immer zwei entscheidende Punkte zu beachten.

Zustimmung bzw. Vollmacht der Erziehungsberechtigten

Wollen Eltern für ihr minderjähriges Kind ein Tagesgeldkonto eröffnen, dann müssen diese eine Zustimmungserklärung abgeben.

 

Die Vorgehensweise der Banken ist dabei immer etwas verschieden. Entweder muss die Zustimmung durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Kontoantrag oder durch Ausfüllen einer separaten Erklärung erfolgen.

 

Bei der Eröffnung des Kontos müssen dann im Rahmen des PostIdent-Verfahrens sowohl die Personalausweise der Eltern als auch der Ausweis oder die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.

 

Sehr einfach ist das Verfahren zum Beispiel beim Tagesgeldkonto der Wüstenrot Bank gehalten. Hier müssen alle Erziehungsberechtigten auf dem Kontoeröffnungsantrag unterschreiben und sich danach per PostIdent-Verfahren legitimieren. Details zu diesem Angebot finden Sie auf unserer folgenden Seite: Wüstenrot Bank Tagesgeld >>>

 

Im Gegensatz zu Depots oder Girokonten ist die Einhaltung der gesetzlichen Forderungen aus BGB, dem Wertpapierhandelsgesetz und der Einkommensteuerdurchführungsverordnung zum Schutz von Kindern relativ einfach einzuhalten. Die genannten Forderungen besagen, dass Minderjährige besonders schutzbedürftig sind und Konten bei ihnen nur auf Guthabenbasis geführt werden dürfen. Da ein Tagesgeldkonto nur im Guthabenbereich geführt werden kann, gibt es hier auch keinerlei Probleme.

 

Welches der auf diesem Portal vorgestellten Tagesgeldangebote am besten geeignet ist, lässt sich für verschiedenste Laufzeiten und Anlagesummen am einfachsten mit unserem Tagesgeld-Rechner berechnen:

Zinsrechner für Tagesgeldkonten >>>

 

Wichtig für die Erziehungsberechtigten ist neben der korrekten Beantragung des Kontos aber auch der folgende Punkt

Anlage eigenen Geldes auf dem Tagesgeldkonto

Jeder natürlichen Person steht in Deutschland ein eigener Sparerfreibetrag (ab 2009 Sparerpauschbetrag) zu, innerhalb dessen sie Zinserträge steuerfrei vereinnahmen können.

 

Immer wieder kommen Eltern, deren Sparerfreibeträge bereits aufgebraucht sind, auf die Idee, ein Tagesgeldkonto auf den Namen ihres Kindes zu eröffnen, um dessen Freibetrag ebenfalls zu nutzen. Der dafür erforderliche Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ist schnell gestellt und die Verlockung, zusätzliche Zinsen steuerfrei einstreichen zu können, groß.

 

Doch das ganze geht nur so lange gut, wie es vom Finanzamt nicht bemerkt wird, denn rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um einen Gestaltungsmissbrauch, der zur Nachzahlung der Steuern auf die zuviel steuerfrei vereinnahmten Zinsen führt.

 

Von daher sollte auf einem Tagesgeldkonto für Minderjährige auch wirklich nur deren eigenes Geld angelegt werden. Ob dieses Geld selbst erwirtschaftet oder von den Eltern oder Verwandten durch Schenkung an sie übertragen wurde, spielt keine Rolle.

 

Beachten Erziehungsberechtigte diese zwei Punkte, steht der Eröffnung eines Tagesgeldkontos für Minderjährige nichts im Wege.

 

Entsprechend attraktiv verzinste Angebote finden interessierte Eltern in unserem Vergleich:

Tagesgeldvergleich >>>

 

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