Das Thema Tagesgeldkonto für Freiberufler und Selbständige hatten wir ja unter dem Aspekt der Ertrags- und Zinsoptimierung bereits besprochen. Aber neben diesem Aspekt gibt noch einen zweiten Grund für die Nutzung eines Tagesgeldkontos in Unternehmen, nämlich den Aufbau einer Steuerrücklage. In den ersten Jahren ihrer Selbständigkeit oder auch als Kleinunternehmer müssen Freiberufler und Selbstständige nur einmal jährlich ihre Jahressteuererklärung abgeben. Später, mit zunehmenden Einnahmen, wird dann eine vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlung fällig. Aber egal, ob man jährlich oder vierteljährlich seine Steuern entrichten muss, ein Tagesgeldkonto als Steuerrücklage kann helfen, zusätzliche Zinserträge zu generieren. Um Ihnen die Vorteilhaftigkeit einer solchen Vorgehensweise aufzuzeigen, nachfolgend zwei Beispiele:
Steuerrücklage bei jährlicher Zahlung der Einkommensteuer
Ein Freiberufler oder Selbständiger erlöst monatlich einen Vorsteuergewinn von 2.000 Euro. Für die jährlich zu entrichtende Einkommens- und Gewerbesteuer plant er, 50 Prozent dieses Gewinnes wegzulegen. Er hat dazu zwei Möglichkeiten: zum einen nutzt er einfach sein Geschäftskonto, auf welchem er 0,50 Prozent Zinsen pro Jahr bekommen würde, und zum anderen könnte er ein Tagesgeldkonto nutzen, welches ihm 4,00 Prozent Zinsen pro Jahr bietet. Gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass er die Rücklage zu Anfang eines jeden Monats bildet, ergeben sich folgende Werte:
Anlage auf Girokonto
Anlage auf Tagesgeldkonto
Anlagebetrag pro Monat
1.000 Euro
Anlagebetrag pro Jahr
12.000 Euro
Zinszahlung
jährlich
Zinsen p.a.
0,50 Prozent
4,00 Prozent
Zinsertrag p.a.
32 Euro
258 Euro
Rendite p.a.
0,27 Prozent
2,15 Prozent
Auch wenn die Zahlen für unser Beispiel jetzt nicht unbedingt beeindruckend aussehen, verdeutlichen sie doch den Unterschied, denn die Rendite der Steuerrücklage ist auf dem Tagesgeldkonto rund achtmal so hoch, wie auf dem Girokonto.
Bei quartalsweiser Steuerzahlung kann man davon ausgehen, dass auch der Vorsteuergewinn höher ausfällt. Beides berücksichtigen wir in unserem nachfolgenden Beispiel.
Steuerrücklage bei quartalsweiser Zahlung der Einkommensteuer
Gehen wir nun von einer vierteljährlichen Einkommensteuerzahlung und einem monatlichen Vorsteuergewinn von 10.000 Euro aus. Unter denselben Voraussetzungen wie im ersten Beispiel ergeben sich nun folgende Werte:
Anlage auf Girokonto
Anlage auf Tagesgeldkonto
Anlagebetrag pro Monat
5.000 Euro
Anlagebetrag pro Jahr
60.000 Euro
Zinszahlung
jährlich
Steuerzahlung
quartalsweise
Zinsen p.a.
0,50 Prozent
4,00 Prozent
Zinsen je Quartal
12 Euro
98 Euro
Zinsertrag p.a.
48 Euro
392 Euro
Rendite p.a.
0,32 Prozent
2,61 Prozent
Sie sehen auch hier einen deutlichen Renditevorteil zugunsten des Tagesgeldkontos. Zur Berechnung der Rendite sei gesagt, dass sie sich immer auf 15.000 Euro Anlagesumme bezieht, denn mehr befindet sich zu keinem Zeitpunkt auf dem Tagesgeldkonto, da ja aller drei Monate das angelegte Geld für die Einkommensteuerzahlung aufgewendet wird.
Sollten Sie jetzt Interesse an einem Tagesgeldkonto bekommen haben, dann finden Sie entsprechende Angebote in unserem Tagesgeld-Vergleich.
Freiberufler bestimmter Berufsgruppen können sich dabei sogar die Kombination von Girokonto und separatem Tagesgeldkonto ersparen, wenn sie etwa zum DKB Girokonto greifen, welches ein Girokonto mit tagesgeldähnlicher Guthabenverzinsung darstellt.