Gesetzliche Einlagensicherung über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
Die gesetzliche Einlagensicherung regelt den gesetzlichen Entschädigungsanspruch von Kunden in Deutschland. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, kurz EAEG, wurde 1998 beschlossen. In ihm werden alle Kreditinstitute in Deutschland dazu verpflichtet, zur Sicherung der Kundeneinlagen von Nichtbanken (Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen) einer Entschädigungseinrichtung anzugehören. Hierzu wurde die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken ins Leben gerufen. Sie sichert, wie im Gesetz vorgesehen, bis zum 30.06.2009 Einlagen von Nichtbanken bei deutschen Kreditinstituten zu 90 Prozent, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 20.000 Euro. Ab dem 01.07.2009 werden 50.000 Euro zu 100 Prozent abgesichert und ab 2011 ist die Absicherung von bis zu 100.000 Euro geplant.
Was das im konkreten Fall bedeutet, zeigen die nachfolgenden Beispiele:
Gesetzliche Einlagensicherung bis 30.06.2009
Sicherungsgrenze
20.000 Euro
Prozentsatz der Sicherung
90 Prozent
Kundeneinlage
10.000 Euro
20.000
22.222 Euro
40.000 Euro
x 90 Prozent
x 90 %
x 90 %
x 90 %
x 90 %
9.000 Euro
18.000 Euro
20.000 Euro
36.000 Euro
Entschädigungsanspruch
9.000 Euro
18.000 Euro
20.000 Euro
20.000 Euro
Verlustrisiko
10 %
10 %
10 %
50 %
Gesetzliche Einlagensicherung ab 01.07.2009
Sicherungsgrenze
50.000 Euro
Prozentsatz der Sicherung
100 Prozent
Kundeneinlage
10.000 Euro
20.000
22.222 Euro
100.000 Euro
x 100 Prozent
x 100 %
x 100 %
x 100 %
x 100 %
10.000 Euro
20.000 Euro
22.222 Euro
100.000 Euro
Entschädigungsanspruch
10.000 Euro
20.000 Euro
22.222 Euro
50.000 Euro
Verlustrisiko
0 %
0 %
0 %
50 %
Gesetzliche Einlagensicherung ab 2011 (geplant)
Sicherungsgrenze
100.000 Euro
Prozentsatz der Sicherung
100 Prozent
Kundeneinlage
10.000 Euro
20.000
22.222 Euro
100.000 Euro
x 100 Prozent
x 100 %
x 100 %
x 100 %
x 100 %
10.000 Euro
20.000 Euro
22.222 Euro
100.000 Euro
Entschädigungsanspruch
10.000 Euro
20.000 Euro
22.222 Euro
100.000 Euro
Verlustrisiko
0 %
0 %
0 %
0 %
Die oben stehende Tabelle macht schnell klar, wie die gesetzliche Einlagensicherung funktioniert. Bis zum 30.06.2009 gilt dabei: Um den maximalen Sicherungsbetrag von 20.000 Euro nicht zu überschreiten, dürfte ein Anleger nicht mehr als 22.222 Euro angelegt haben. Ab dem 01.07.2009 sind dann bis zu 50.000 Euro zu 100 Prozent abgesichert und ab 2011 ist geplant, dass bis zu 100.000 Euro ebenfalls zu 100 Prozent abgesichert sind. Abgesichert sind dabei Girokonten, Sparbücher, Sparbriefe, Tagesgeld und Festgeld. Die Sicherungsgrenze von 20.000 Euro gilt dabei auch für ausgeschüttete Zinszahlungen und damit im Endeffekt für das gesamte auf einem der eben genannten Produkte befindliche Guthaben.
Eine gesetzliche Entschädigung würde laut § 1 Abs. 5 EAEG dann eintreten, wenn die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) festellen würde, dass ein Kreditinstitut nicht in der Lage ist, Einlagen zurückzuzahlen oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu begleichen und auch nicht abzusehen ist, dass eine Rückzahlung oder Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen könnte.
Kunden, bei denen ein solcher Fall eintritt, müssen ihren Entschädigungsanspruch in schriftlicher Form bei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken geltend machen. Die entsprechende Adresse lautet:
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
Burgstrasse 28
10178 Berlin
Um die Einlagen ihrer Kunden auch über den gesetzlichen Anspruch hinaus abzusichern, gehören die meisten der in unserem Tagesgeld-Vergleich und Festgeld-Vergleich vorgestellten Kreditinstitute einem Einlagensicherungsfonds an, wodurch Einlagen zu 100 Prozent und in einer Höhe abgesichert werden, die kein normaler Sparer jemals erreichen wird. Wie hoch die Sicherungsgrenzen der einzelnen, auf unseren Seiten vorgestellten Kreditinstitute, im Detail sind, haben wir auf der folgenden Seite für Sie zusammengetragen: