Gesetzliche Einlagensicherung über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
Die gesetzliche Einlagensicherung regelt den gesetzlichen Entschädigungsanspruch von Kunden in Deutschland. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, kurz EAEG, wurde 1998 beschlossen. In ihm werden alle Kreditinstitute in Deutschland dazu verpflichtet, zur Sicherung der Kundeneinlagen von Nichtbanken (Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen) einer Entschädigungseinrichtung anzugehören. Hierzu wurde die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken ins Leben gerufen. Sie sichert, wie im Gesetz vorgesehen, Einlagen von Nichtbanken bei deutschen Kreditinstituten zu 90 Prozent, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 20.000 Euro.
Was das im konkreten Fall bedeutet, zeigen die nachfolgenden Beispiele:
| Sicherungsgrenze |
20.000 Euro |
| Prozentsatz der Sicherung |
90 Prozent |
| Kundeneinlage |
10.000 Euro |
20.000 |
22.222 Euro |
40.000 Euro |
| x 90 Prozent |
x 90 % |
x 90 % |
x 90 % |
x 90 % |
| |
9.000 Euro |
18.000 Euro |
20.000 Euro |
36.000 Euro |
| Entschädigungsanspruch |
9.000 Euro |
18.000 Euro |
20.000 Euro |
20.000 Euro |
| Verlustrisiko |
10 % |
10 % |
10 % |
50 % |
Die oben stehende Tabelle macht schnell klar, wie die gesetzliche Einlagensicherung funktioniert. Um den maximalen Sicherungsbetrag von 20.000 Euro nicht zu überschreiten, dürfte ein Anleger nicht mehr als 22.222 Euro angelegt haben. Abgesichert sind dabei Girokonten, Sparbücher, Sparbriefe, Tagesgeld und Festgeld. Die Sicherungsgrenze von 20.000 Euro gilt dabei auch für ausgeschüttete Zinszahlungen und damit im Endeffekt für das gesamte auf einem der eben genannten Produkte befindliche Guthaben.
Eine gesetzliche Entschädigung würde laut § 1 Abs. 5 EAEG dann eintreten, wenn die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) festellen würde, dass ein Kreditinstitut nicht in der Lage ist, Einlagen zurückzuzahlen oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu begleichen und auch nicht abzusehen ist, dass eine Rückzahlung oder Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen könnte.
Kunden, bei denen ein solcher Fall eintritt, müssen ihren Entschädigungsanspruch in schriftlicher Form bei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken geltend machen. Die entsprechende Adresse lautet:
- Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
Burgstrasse 28
10178 Berlin
Natürlich sind 20.000 Euro Maximalsumme bzw. 90 Prozent der Einlagen keine wirkliche Sicherheit für Anleger, die ihr Geld auf Tages- oder Festgeldkonten anlegen wollen. Aus diesem Grund gehören alle in unserem Tagesgeld-Vergleich und Festgeld-Vergleich vorgestellten Kreditinstitute einem Einlagensicherungsfonds an, wodurch Einlagen zu 100 Prozent und in einer Höhe abgesichert werden, die kein normaler Sparer jemals erreichen wird. Wie hoch die Sicherungsgrenzen der einzelnen, auf unseren Seiten vorgestellten Kreditinstitute, im Detail sind, haben wir auf der folgenden Seite für Sie zusammengetragen:
Sicherungsgrenzen einzelner Kreditinstitute >>>
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