Wie hoch ist die Einlagensicherung bei den hier vorgestellten Kreditinstituten im Detail?
Wer Geld auf einem Tages- oder Festgeldkonto anlegt, tut dies meist deswegen, weil er sein Geld sicher und gleichzeitig gut verzinst aufgehoben wissen will. Nach Angeboten mit hohen Zinsen muss man bei beiden Sparformen nicht lange suchen, wie unser Tagesgeld-Vergleich bzw. unser Festgeld-Vergleich zeigen.
Um einiges komplizierter gestaltet sich aber die Frage nach der genauen Höhe der Sicherungsgrenze bei einem Kreditinstitut. Immerhin gibt es neben der Grundsicherung im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung noch jede Menge weiterer Sicherungssysteme in Deutschland.
Im ersten Schritt muss also herausgefunden werden, welchem dieser Sicherungssysteme ein bestimmtes Kreditinstitut angehört. Hat man diese Frage beantwortet, muss man im nächsten Schritt schauen, ob dieses Sicherungssystem in unbegrenzter Höhe haftet oder ob die Haftung pro Kunde und Konto auf eine bestimmte Summe beschränkt ist.
Um dem Sparer diese zeitaufwändige Arbeit abzunehmen, geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick darüber, welchen freiwilligen Systemen zur Einlagensicherung die Kreditinstitute angehören, welche wir in unseren Vergleichen vorstellen, und wie hoch jeweils deren Absicherung pro Kunde bzw. Konto ist.
Dazu als erstes ein kurzer Überblick über die Sicherungsgrenzen der einzelnen in Frage kommenden Sicherungssysteme:
Gesetzliche Einlagensicherung
Über die gesetzliche Einlagensicherung in Form der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) sind bis zum 30. Juni 2009 Kundeneinlagen bis zu einer Entschädigungssumme von 20.000 Euro und zu 90 Prozent abgesichert. Ab dem 1. Juli 2009 sind es dann 50.000 Euro und ab 2011 sind es dann 100.000 Euro, welche zu 100 Prozent abgesichert sind.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Bei Banken, die dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angehören, haftet dieser für die Einlagen aller Nichtbanken (Verbraucher, Unternehmen sowie öffentliche Institutionen) auf Sichtguthaben sowie Spar- und Termineinlagen in einer Höhe von dreißig Prozent des im letzten veröffentlichten Jahresabschlusses ausgewiesenen Eigenkapitals und das pro Kunde.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken
Auch der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe haftet in unbegrenzter Höhe für die Einlagen auf Sicht-, Spar- und Terminguthaben, welche Nichtbanken bei den ihm angeschlossenen Sparkassen, Landesbanken oder Bausparkassen unterhalten.
Sicherungseinrichtung der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Kommen wir aber nun zu der wesentlich interessanteren Frage, wie hoch die Einlagensicherung pro Kunde nun bei den einzelnen Banken ist, welche wir in unseren Vergleichen vorgestellt haben:
Stand: 22.02.2010, alle Daten bezogen auf Jahresabschlüsse für 2006/2007 bzw. 2008
Wie Sie sehen können, ist Ihr Geld bei allen vorgestellten Kreditinstituten in mehr als ausreichender Höhe abgesichert. Somit können Sie unbesorgt das Tages- oder Festgeldkonto mit den besten Konditionen heraussuchen und Ihr Geld dort sicher anlegen. Bei dieser Auswahl helfen Ihnen unsere ausführlichen Vergleiche auf den folgenden Seiten: