Die EBA – Europäische Bankenaufsichtsbehörde

Die Abkürzung „EBA“ steht für die „Europäische Bankenaufsichtsbehörde“. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Behörde der Europäischen Union. Die EBA hat einen wesentlichen Einfluss auf das Maß der Regulierung und Kontrolle im Bankensektor Europas. Generelle Ziele der EBA sind vordergründig die Aufrechterhaltung der Finanzstabilität in der Euro-Zone sowie das rechtmäßige Funktionieren und die Integrität des Bankensektors.

Einordnung der EBA in den Prozess der Bankenunion

Die EBA ist einer der drei Bausteine, auf dem das Europäische System der Finanzaufsicht (ESFS) ruht. Daneben stellen zwei andere Aufsichtsbehörden die Säulen des ESFS dar: die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) sowie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde. Ebenso gehören der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie die nationalen Aufsichtsbehörden (wie die BaFin) zum ESFS.

Auch wenn die EBA dem Europäischen Parlament gegenüber eine unabhängige Stellung einnimmt, bleibt sie der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union Rechenschaft schuldig.

Europäische Bankenaufsicht
Quelle: Tagesgeldvergleich.net, EBA, ECB

Beauftragung und Aufgabenbereiche der EBA

Aus dem Vorwort des Vorsitzenden der EBA geht im Jahresbericht 2011 folgendes hervor: „Mit der Verordnung zur Errichtung der EBA wurde der Behörde neben den Aufgaben, die sie von der CEBS übernommen hat, ein vielfältiger Aufgabenbereich übertragen, um die Finanzstabilität zu erhalten und für Vertrauen in das Finanzsystem insgesamt und für einen ausreichenden Schutz der Kunden, die Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen, zu sorgen.“

Seit Arbeitsaufnahme der EBA ist sie mit Hochdruck tätig, denn die ihr neu zugewiesenen Aufgaben erhielt sie in Zeiten eines schwierigen und rauen Marktumfeldes. D.h. sie stellt sich einer gewaltigen Herausforderung, da parallel der Aufbau der EBA-Organisation als auch die Wiederherstellung der Stabilität des Bankensektors realisiert werden mussten.

Mit dem Wirken der EBA soll zudem eine weitere Stabilisierung des Binnenmarktes und dies mittels einer effektiven, zudem geeigneten und harmonisierten Aufsicht und Regulierung gefördert werden.

Weitere Tätigkeitsbereiche sind 

  • die Ausarbeitung von Leitlinien sowie Annahme bindender technischer Standards sowie Leitlinien zur Bewerkstelligung eines uniformen Europäischen Regelwerks für den Finanzsektor. Das Regelwerk dient der Bereitstellung uniformer und harmonisierter Regeln zur Beaufsichtigung der EU-Finanzinstitute: gleiche Wettbewerbsbedingungen sollen geschaffen und ein langfristiger Sicherungsschutz von Anlegern, Einlegern sowie Verbrauchern gewährt werden.
  • die Handreichung zur Angleichung der Aufsichtspraktiken zur Sicherstellung eines harmonisierten Einsatzes der Aufsichtsregeln in der Arbeit mit den EU-Kreditinstitutionen.
  • die Dokumentation bzw. Bewertung eventueller Schwachstellen, Defizite und Risiken im Bankensektor der EU. Dies ist nur möglich, wenn die EBA einen klaren Fokus auf eine regelmäßige Berichterstattung, die Bewertung von Risiken sowie die Weiterführung der europäischen Stresstests legt.
  • die Untersuchung von mangelnden bzw. nicht korrekten Einsätzen des EU-Rechts durch die nationalen Behörden der EU. In diesen Fällen kann die EBA eine Entscheidungsbefugnis bei Krisenphänomen erwirken und zudem vermittelnd zwischen Vertretern unterschiedlicher Meinungsverbünde der zuständigen Behörden in grenzübergreifenden Fällen tätig werden. Zudem hat sie die Möglichkeit eine unabhängige Beratungsinstanz für Rat, Kommission und Europäisches Parlament darzustellen.

Statistik: Wie stehen die Banken zur europäischen Bankenunion?

Europäische Bankenaufsicht
Quelle: EY November/Dezember 2012, Umfrage unter 50 Banken

Abwickelung der EBA

Die Vertretung nach außen findet durch die Vorsitzenden der EBA statt. Ihre Aufgaben sind vor allem in der Ausarbeitung der Arbeiten und der Führung der Gremiensitzung des Rates der Aufseher zu sehen. Die Vorbereitung der Sitzungen des Verwaltungsrates erfolgt durch den Exekutivdirektor. Dieser überwacht zudem alltäglich anfallende operative Tätigkeiten der Behörde.

Die Leitungsgremien der EBA sind unterteilt in Aufseher- und einen Verwaltungsrat. Dabei ist der Rat der Aufseher das bedeutendste Entscheidungsgremium der EBA. Politische Entscheidungen werden durch diesen Rat beschlossen und verabschiedet. Als Beispiel seien hier nur die Entscheidungen über:

  • technische Standardentwürfe,
  • Berichte,
  • Stellungnahmen und
  • Leitlinien genannt.

Für die Gewährleistung einer korrekten Ausführung aller Aufträge sowie der gewissenhaften Übernahme zugewiesener Aufgaben der EBA sorgt der Verwaltungsrat. D.h. der Verwaltungsrat der EBA schlägt den Jahreshaushaltsplan sowie das Jahresarbeitsprogramm vor. Zudem hat er die Aufgabe der Personalplanung und des Jahresberichtes.

Zudem verfügt die EBA über einen Beschwerdeausschuss, der eingerichtet wurde um einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Rechte von Betroffenen zu leisten, die durch die Beschlüsse der EBA in Verfahren involviert sind. Natürlich gehören auch sektorenübergreifende Fragen zum Aufgabengebiet der Behörde, welche sie in Kooperation mit dem Gemeinsamen Ausschuss mit weiteren Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) betreut.

Vorgehensweise der EBA

Regelmäßig werden die erwirtschafteten Ergebnisse in ständigen Ausschüssen und technischen Arbeitsgruppen erörtert zur Sicherstellung, dass alle Aufgaben und Pflichten auf transparente und wirksame Weise vollbracht werden. Die Auftragsausführung der EBA findet stets in Zusammenarbeit mit anderen Organen und Einrichtungen zusammen.

Unter Umständen werden öffentliche Konsultationen zu Regulierungsdokumenten wie Leitlinien, technischen Standards etc. einberufen, so dass sich alle zu berücksichtigenden Parteien und Interessenvertreter einbringen können und ebenso über die Entscheidungen zu Leitlinien und Bankenstandards einen Beitrag leisten.

Ratschläge und weitere Anmerkungen von Interessenvertretern des Bankensektors werden von der EBA in ihrer Arbeitsweise berücksichtigt. So können auch Konsultationen von Interessenvertretern erleichtert werden. Dazu gehören auch von der EBA durchgeführte Kosten-Nutzen-Analysen der erhaltenen Vorschläge. Abgestimmt und verabschiedet werden diese Ergebnisse und endgültigen Dokumente in letzter Instanz durch den Rat der Aufseher.

Weg frei für eine europäische Bankenaufsicht

Bundeskanzlerin Angela Merkel begrüßte diesen Schritt zur europäischen Bankenaufsicht und betont, dass dadurch mehr „[…] Verlässlichkeit und Vertrauen in der Eurozone“ (Hamburger Abendblatt, „So funktioniert die neue Bankenaufsicht“, 13.12.2012) geschaffen wird. Vor allem diene sie als Präventionsmaßnahme gegen eine Schuldenspirale wie es in Spanien der Fall gewesen ist. Das Land musste für die Rettung seiner Banken Milliarden ausgeben. Damit mit deutschen Steuergeldern in Zukunft nicht einmal genauso umgegangen werden muss, bestand die Bundeskanzlerin regelrecht auf die Bankenunion.

Daniela Hegner, Redaktion www.Tagesgeldvergleich.net

Quellen:
http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article112004340/So-funktioniert-die-neue-europaeische-Bankenaufsicht.html