Der VÖB-Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken (VÖB) stellt ein drittes derartiges System dar, welches den die Einlagen der Kunden darin angeschlossener Banken über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus absichert.
Gegründet wurde der VÖB-Einlagensicherungsfonds im Jahre 1994. Die Mitgliedschaft in ihm ist für öffentliche Banken freiwillig und schützt die Einlagen von Nichtbanken (Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentlichen Institutionen) auf Sparguthaben, Girokonten, Tages- und Termingeldern, Schuldverschreibungen, Schuldscheinen sowie Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften in unbegrenzter Höhe.
Folgende Kreditinstitute gehören der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschland GmbH an:
Bremer Aufbau-Bank GmbH, Bremen
Calenberger Kreditverein, Hannover
Deutsche Kreditbank AG, Berlin (DKB AG)
DIF-Bank Deutsche Investitions-Finanz GmbH, Bad Homburg v. d. H.
Im Sicherungsfall stellen diese Kreditinstitute der in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Mitgliedsbank die Mittel dieses Sicherungsfonds für unmittelbare Zahlungen an die bereits erwähnten Kunden (Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentliche Institutionen) zur Verfügung, wobei eine Begrenzung des auszuzahlenden Betrages und damit auch des Einlagenschutzes nicht vorgesehen ist. Der VÖB-Einlagensicherungsfonds ist bei der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) gemeldet und wird von dieser auch regelmäßig geprüft.